8 imzalar
Dilekçe süreci tamamlandı
Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass getrennt lebende Elternteile in Steuerklasse 2 eingestuft werden.
Gerekçe
Bisher sind barunterhaltspflichtige Elternteile grundsätzlich in die Steuerklasse 1 eingestuft, wenn die Kinder beim betreuungspflichtigen Elternteil leben. Dies stellt eine einseitige Belastung des barunterhaltspflichtigen Elternteil dar.Die Gesellschaft befindet sich im Wandel. Das klassische Familienbild tritt immer seltener auf. Getrenntlebende Eltern teilen sich die Kindererziehung und - betreuung. Der Elternteil, der barunterhaltspflichtig ist, erhält keine steuerliche Berücksichtigung seines geleisteten Barunterhalts. Der Zugang zur Steuerklasse 2 ist verwehrt, da die Kinder nicht im Haushalt des barunterhaltspflichtigen Elternteils leben. Dies führt zu einer hohen steuerlichen Belastung, die sich auf die Höhe des Kindesunterhaltes auswirkt. Um die Leistungen der beiden Elternteile gleich zu setzen, sollten daher künftig beide Elternteile in die Steuerklasse 2 eingestuft werden.
Dilekçeye bağlantı
QR kodlu yırtma fişi
indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
01.03.2020
Dilekçe biter:
18.03.2020
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.