Einzelhandel - Bereitstellung einer Auswahl von Transsportdienstleistern durch Unternehmen

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청원서는 다음 주소로 보내집니다.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

50 서명

청원은 승인되지 않았습니다

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  1. 시작됨 2017
  2. 컬렉션 완료
  3. 제출된
  4. 대화
  5. 완성된

이는 온라인 청원 des Deutschen Bundestags입니다.

청원서는 다음 주소로 보내주시기 바랍니다. Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Unternehmen, die regelmäßig Ware versenden (Internetshops etc) gesetzlich verpflichtet werden, mindestens 2 Transportdienstleister für ihre Waren dem Kunden anzubieten. Die Mehrkosten hierfür dürfen die realen Mehrkosten durch den Versanddienstleister nicht überschreiten. Das Ganze soll ab einer Betriebsgröße von 10 Mitarbeitern gelten, um kleine Gewerbe und Einzelunternehmen nicht überproportional zu belasten.

이유

Die Logistikbranche boomt, dabei buhlen eine Vielzahl von Logistikunternehmen um Kunden. Leider wird dieser Kampf auf den Rücken der Mitarbeiter, aber auch der Paketempfänger ausgetragen, die an manchen Standorten massiv Probleme haben mit Paketen. Typische Probleme sind hierbei:- viel zu lange Transportdauer- Empfänger angeblich nicht da- Adresse ungekannt, Paket wird zurückgeschickt- Pakete gehen verloren- Pakete werden beschädigtDas Beschwerdemanagement ist insb. bei den Billigsten von ihnen mit einer Vielzahl von Sub Sub Unternehmen miserabel und dauerhafte Probleme werden nicht gelöst, sondern hingenommen. Hierdurch entsteht dem Empfänger oftmals ein Schaden, den dieser in der Regel nicht ersetzt bekommt, da der Transportdienstleister nicht Vertragspartner ist und der Versender sich keiner Schuld bewusst ist. Leider ist es auch nicht immer möglich solche Versender zu vermeiden, weil der Versandweg nicht transparent ist.Eine (ggf. aufpreispflichtige) Wahlmöglichkeit, wie sie auch schon von vielen Versendern angeboten, wird würde hier Abhilfe schaffen und den Empfänger die Möglichkeit geben, einen für sich zuverlässigen Logistiker auszuwählen.

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청원에 대한 정보

청원이 시작되었습니다: 2017. 08. 01.
수집 종료: 2017. 09. 11.
지역: Deutschland
범주:  

소식

  • Pet 1-18-09-7120-044708 Einzelhandel

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Unternehmen ab einer Betriebsgröße von zehn
    Mitarbeitern, die regelmäßig Waren versenden, gesetzlich verpflichtet werden, dem
    Kunden mindestens zwei Transportdienstleister für ihre Waren anzubieten.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
    Logistikbranche boome. Der Wettbewerb der Logistikunternehmen werde jedoch auf
    dem Rücken sowohl der Mitarbeiter als auch der Paketempfänger ausgetragen. Es
    würden massive Probleme auftreten (u. a. zu lange Transportdauer, verlorene oder
    beschädigte Pakete, schlechtes Beschwerdemanagement). Eine – ggf.
    aufpreispflichtige – Wahlmöglichkeit, wie sie auch schon von vielen Versendern
    angeboten werde, würde hier Abhilfe schaffen und den Kunden die Möglichkeit geben,
    einen für sich zuverlässigen Versanddienstleister auszuwählen. Die mit der Petition
    vorgeschlagene gesetzliche Verpflichtung, mindestens zwei Transportdienstleister
    anzubieten, solle erst ab einer Betriebsgröße von zehn Mitarbeitern gelten, um kleine
    Gewerbe und Einzelunternehmen nicht überproportional zu belasten. Zudem dürften
    die dadurch für den Kunden entstehenden Kosten die realen Mehrkosten durch den
    Versanddienstleister nicht überschreiten.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 28 Mitzeichnungen und 13 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
    fest, dass die mit der Petition vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht erforderlich ist.

    Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass die Wirtschaftsordnung der
    Bundesrepublik Deutschland die soziale Marktwirtschaft ist, die auf Elementen der
    freien Marktwirtschaft aufbaut. Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates in der
    sozialen Marktwirtschaft ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, innerhalb
    dessen sich das wirtschaftliche Handeln abspielen kann. Dazu gehört die Sicherung
    persönlicher Freiheitsrechte, wie das Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung, und
    die Möglichkeit, ein selbständiges Gewerbe gründen zu können, das Privateigentum
    an den Produktionsmitteln oder das Recht, Vereinigungen zur Wahrung
    wirtschaftlicher und sozialer Interessen zu bilden. Weitere Gestaltungsmerkmale der
    sozialen Marktwirtschaft sind z. B. die freie Preisbildung für Güter und Leistungen am
    Markt durch Angebot und Nachfrage, die Tarifautonomie, eine aktive Wirtschafts-,
    Konjunktur- und Steuerpolitik des Staates sowie ein Netz von Sozialleistungen, das
    z. B. Alte, Kranke, Einkommensschwache oder Arbeitslose vor wirtschaftlicher Not
    schützt, wenn eine Eigenversorgung nicht möglich ist.

    Gleichfalls gehört als staatliche Aufgabe zur sozialen Marktwirtschaft die
    Gewährleistung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs sowie dessen Erhaltung durch
    eine funktionsfähige Wettbewerbsordnung. Die Verhinderung wettbewerbsbeschrän-
    kender Vorgänge auf den Märkten ist ebenso von grundsätzlicher Bedeutung. Eingriffe
    des Staates in das wirtschaftliche Geschehen durch Änderungen des Rechtsrahmens
    müssen an den grundgesetzlichen Vorgaben, wie z. B. der Berufsfreiheit nach Artikel
    12 des Grundgesetzes, gemessen werden.

    In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss darauf hin, dass es dem Handel und
    seinen Kunden im Rahmen der Vertragsfreiheit frei steht, Vereinbarungen über
    Transportdienstleistungen zu treffen. Dazu gehört auch die Auswahl von
    Dienstleistern.

    Ferner hebt der Ausschuss hervor, dass eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der
    Logistikunternehmen schon von vielen Versendern angeboten wird, so dass die
    Kunden die Möglichkeit haben, ein zuverlässiges Logistikunternehmen auszuwählen.
    Wenn Logistikunternehmen unzureichende Leistungen für ihre Kunden erbringen,
    steht es den Kunden frei, Schadensersatz im Rahmen des Vertragsrechts
    durchzusetzen. Auf diese Weise werden dann unzuverlässige Logistikunternehmen
    schnell vom Markt verschwinden.

    Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
    gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen und die mit der Petition erhobene
    Forderung nicht zu unterstützen.

    Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

아직 찬성 측 주장은 없습니다.

Unternehmerfreiheit ist was tolles. Wenn man sowas haben will, dann soll man doch einfach beim Shop direkt nachfragen. Einige bieten das sogar an. Wo soll der Staat sich noch ein mischen?

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