Erfolg

Eisenbahnbaurecht - Barrierefreier Zugang zum Bahnsteig

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2007
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Eingabe wird gefordert, den § 2 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zu ändern und ein Verschlechterungsverbot in Sachen Barrierefreiheit zu verankern mit dem Ziel, dass ein vorhandener barrierefreier Zugang zum Bahnsteig bei baulichen Veränderungen erhalten bleibt oder hergestellt wird.

Begründung

Die Herstellung der Barrierefreiheit gilt als ""Kernstück"" des Behindertengleichstellungsgesetzes. Im Gesetzgebungsverfahren wurde es daher als zwingend angesehen, dass die Benutzung der Eisenbahnanlagen und Eisenbahnfahrzeugen nicht nur erleichtert, sondern in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis ermöglicht werde (BT-Drs. 14/8331 S. 52). Zugleich wurde allerdings nicht die Begründung des Gesetzentwurfes zu den finanziellen Auswirkungen der Regelung angepasst. In Oberkochen (Ostalbkreis / Baden-Württemberg) waren die Bahnsteige barrierefrei zugänglich. Die Deutsche Bahn hat im Zuge von Baumaßnahmen den barrierefreien Zugang ersetzt durch eine Treppenanlage. Es gibt weder einen Aufzug noch eine Rampe. Mobilitätsbehinderte Menschen (z.B. Rollstuhlfahrer, gehbehinderte Menschen) können dadurch nicht mehr den Bahnsteig erreichen und den Zug nutzen. Sie werden auf den ca. 8 km entfernten Bahnhof Aalen verwiesen. Auch dieser Bahnhof ist - noch nicht - barrierefrei umgestaltet, so dass mobilitätsbehinderte Menschen nicht ohne fremde Hilfe die Bahn nutzen können. Eine eisenbahninterne Richtlinie sieht den Einbau von Aufzug oder Rampe erst bei einer Nutzung von 1.000 Reisenden / Tag vor. Diese Quote wird in Oberkochen nicht erreicht.
Barrierefreiheit nutzt allen Reisenden. Der Umbau in Oberkochen macht mobilitätsbehinderten Menschen die Reise mit der Bahn unmöglich. Der Umbau hat daher eine deutliche Verschlechterung gebracht. Die Verbandsklage des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. und des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. ist vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgelehnt worden. Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision zurückgewiesen. In der Urteilsbegründung wird auf die unvollkommene Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verwiesen. Die Klärung, ob ein barrierefreier Zugang zum Bahnsteig bei kleinen Bahnhöfen ersatzlos gestrichen werden darf, ist von allgemeiner Bedeutung, da die Deutsche Bahn angekündigt hat, in den nächsten Jahren sämtliche Bahnhöfe und Haltepunkte zu optimieren und umzubauen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Landesverband für Körper- und
    Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg
    e. V., Jutta Pagel

    Eisenbahnbaurecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der öffentlichen Petition wird zum einen allgemein gefordert, den § 2 Abs. 3
    Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung um ein Verschlechterungsverbot zu erweitern,
    damit ein vorhandener barrierefreier Zugang zum Bahnsteig bei baulichen
    Veränderungen erhalten bleibt. Zudem wird im konkreten Einzelfall die
    W iederherstellung der Barrierefreiheit zum Bahnhof Oberkochen gefordert.

    Der öffentlichen Petition haben sich 3.199 Mitzeichner angeschlossen und... weiter

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