Lūgums ir adresēts:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Aktueller Stand: Zur Zeit muss der Antrag auf Elterngeld nach dem Geburtstermin des Kindes gestellt werden. Hierdurch kommt es aufgrund der langsamen Behördentätigkeit zu Zahlungen, die z.T erst 4 Monate später erfolgen. In der Zwischenzeit sind die betroffenen Eltern z.T. ohne Einkommen und leiden insbesondere bei wenig Geldreserven wirtschaftliche Not.
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit muss geändert werden:
Der Antrag auf Elterngeld soll vorläufig vor dem Geburtstermin bei den zuständigen Behörden eingereicht werden können. Die Zahlung des Elterngeldes soll bei fristgemäßer Einreichung garantiert ab dem Geburtstermin erfolgen. Ab dem Geburtstermin sind Unterlagen nachzureichen und es erfolgt für die restliche Bezugsdauer des Elterngeldes eine Verrechnung zu viel oder zu wenig ausgezahlter Beträge.
Pamatojums
Wer Deutschland familienfreundlich machen will, muss die Gesetze auch richtig ausgestalten. Familien sollen nicht durch den guten Willen der Politik, sondern mit handfesten, praktikablen Lösungen unterstützt werden. Dies gilt vor allem für berufstätige Paare mit wenig Barvermögen, die paritätisch die ersten Monate gemeinsam für Ihr Kind sorgen wollen.
Finanzielle Sicherheit ist besonders für berufstätige Eltern ein wichtiger Grundpfeiler in der Familienplanung.