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Energiepreise - Ergänzung der Stromversorgungsverordnung (StromVV)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
60 Tukeva 60 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Bundestag möge beschließen, dass zum Schutz der Energieverbraucher die Stromversorgungsverordnung (StromVV) derart ergänzt wird, dass keine Spekulationsoptionen bei der Berechnung des Strompreises einbezogen werden können.

Perustelut

Energieverbraucher sind Marktteilnehmer!In einer neu zu verfassenden Rechtsvorschrift müssen getrennt die Bereiche Marktregulierung, Verbraucherschutz, Datenschutz und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in rechtspolitische Vorschläge umgesetzt werden, mit denen die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb zwischen dem deutschen Stromgroßhandelsmarkt und der nachvollziehbaren Großhandelspreiskalkulation für den Stromverbraucher festgelegt werden.Damit alle Marktteilnehmer, hier im Besonderen die Endverbraucher, die gesamte Angebots- und Nachfragesituation bewerten und die Gründe für Änderungen des Großhandelspreises nachvollziehen können, ist ein gleicher Zugang zu Informationen über den physischen Zustand und die Effizienz des Systems erforderlich. Dieser sollte genauere Informationen über Stromerzeugung, Angebot und Nachfrage einschließlich Prognosen, Netz- und Verbindungsleitungskapazität, Stromflüsse und Wartungsarbeiten, Austausch von Ausgleichsenergie und Reservekapazität umfassen.WeltkohlehandelNeu wirken sich der Weltkohlehandel und die damit verbundenen Finanzspekulationen auf den deutschen Strompreis aus. Der Kohlestromexport erreicht derzeit ein Allzeithoch, vor allem aufgrund des günstigen Preises dieses Energieträgers. Im Jahr 2016 erreichte der Derivatehandel in Europa etwa das 40-fache des physischen Volumens. Wenn im Derivatehandel mit Kohle mit Verlusten zu rechnen ist, kann diese Erwartung am Spotmarkt den Strompreis in die Höhe treiben. Somit wird auch hier das Risiko auf den Verbraucher übertragen.Mangelnde TransparenzEs werden mögliche künftige Ereignisse, die nicht direkt mit der deutschen Energiepreisfindung im Zusammenhang stehen, dem Verbraucher aufgelastet. So hat in der Vergangenheit die Erwartung einer Hitzewelle in Frankreich den hiesigen Strompreis nach oben getrieben, in einem anderen Fall wurde mit Produktionsproblemen in Australien spekuliert, oder es werden Wartungsarbeiten bei Atomkraftwerken im Ausland als Gründe für Preiserhöhungen herangezogen. Grundsätzlich sollten verlässliche Kosten die Grundlage der Energiepreisberechnung bilden. Jeder Energieverbraucher hat das gesetzlich verbriefte Recht nach § 16, Abs. 1 Stromgrundversorgungsverordnung, die Kosten seiner Energie bis in Detail aufgeschlüsselt zu bekommen. Für die Gestaltung des Energiemarktpreises durch die Großhändler und durch die Energiebörse gibt es keine plausibel nachvollziehbaren Erläuterungen.FazitZur Stärkung des Vertrauens in den Markt müssen die Marktteilnehmer sicher sein, dass missbräuchliches Verhalten mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen geahndet wird. Die zuständigen Behörden sollten die Befugnis erhalten, Fälle von behauptetem Marktmissbrauch wirksam zu untersuchen. Hierzu ist es erforderlich, dass die zuständigen Behörden Zugang zu Daten haben, die Aufschluss über betriebliche Entscheidungen der Versorgungsunternehmen geben.

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Uutiset

  • Pet 1-18-09-7510-046116 Energiepreise

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, zum Schutz der Energieverbraucher die
    Stromversorgungsordnung derart zu ergänzen, dass keine Spekulationsoptionen bei
    der Berechnung des Strompreises einbezogen werden können.

    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses gestellt. Sie wurde
    von 60 Mitzeichnern unterstützt. Diskussionsbeiträge gingen nicht ein.

    Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass Energieverbraucher
    Marktteilnehmer seien. Daher müssten die Bereiche Marktregulierung,
    Verbraucherschutz,... enemmän

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