Regione: Vokietija

Energiewirtschaft - Aufhebung der Deckelung von Errichtungskosten für 110-KV-Erdkabel

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
599 Palaikantis 599 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

599 Palaikantis 599 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2013
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Ich möchte, dass im Energiewirtschaftsgesetz EnWG im § 43h die Deckelung mit dem Faktor 2,75, für die Errichtungskosten von 110-KV-Erdkabeln (HGÜ) gegenüber Freileitungen aufgehoben wird . Des Weiteren soll eine Ausweitung auf 380-KV-Leitungen erfolgen.

Priežastis

Das EnWG § 43h deckelt die Errichtungskosten von 110 KV Freileitungen gegenüber Erdkabeln, so dass eine alternative Planung meist aus Kostengründen nicht möglich ist. Der Stand der Technik lässt eine Errichtung von Erdkabeltrassen noch nicht im gleichen Kostenrahmen zu, wie für Freileitungen. Durch dieses Gesetz wird aber die Möglichkeit unterbunden, dass Erfahrungen und technische Verfahren weiter entwickelt werden können, weil die Praxiserprobung klein gehalten wird.Erdkabel würden dem Menschen, der im Umfeld von Hochspannungsleitungen (110 und 380 KV) leben soll, größere gesundheitliche Vorteile bieten. (E-Smog.....lange Aufzählung möglich). Es muss aber für den Menschen, alles nur erdenklich Mögliche unternommen werden, um ihn vor Umwelteinflüssen zu schützen. Bei der Verwendung von Erdkabeln ist mit größter Wahrscheinlichkeit mit einer kleineren E-Belastung zu rechnen. Weiter Vorteile von Erdkabeln zeigen sich in:- Vogelschutz- unsichtbar- wenig Flächenverbrauch- keine Beinträchtigung durch Sturmschäden- hohe Akzeptanz in der Bevölkerung- .....,,,,Die Möglichkeit der Erdkabelverlegung sollte auch auf alle Höchstspannungsleitungen ausgeweitet werden.. - ........

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žinios

  • Pet 1-18-09-751-002325 Energiewirtschaft

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Kostenfaktor 2,75 in § 43h
    Energiewirtschaftsgesetz aufgehoben wird und die Erdkabelverlegung auf den
    Höchstspannungsebene ausgeweitet wird.

    Zu dieser auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichen Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 599 Mitzeichnungen und 42 Diskussionsbeiträge vor.
    Darüber hinaus liegt dem Petitionsausschuss eine weitere sachgleiche Eingabe vor,
    die in die parlamentarische Prüfung einbezogen wird. Es wird um Verständnis gebeten,
    dass... toliau

  • 2017-06-08

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