Erfolg
 

Energiewirtschaft - Keine Abgaben für Naturstrom

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

301 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

301 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß die Abgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht für Stromlieferungen aus 100% Naturstrom anfallen. Die Kosten der Atomkraftwerke und deren Brennstoffe (BEschaffung, Transport, Aufbereitung) sollten direkt den Beziehern von Reaktorstrom angerechnet werden.

Begründung

Die Steuer des Energieeinspeisegesetzes sollen dazu dienen die höheren Kosten der Energiebereitstellung aus renerativen Energien zu finanzieren. Mit dieser Besteuerung/Abgabe soll die Erhöhung der Nutzung der renerativen Energien (Wind, Sonne, Biogas, Wasserkraft) vorangetrieben werden. Die Erhöhung Quote der Einspeisung von regenerativen Energien ist erklärtes politisches Ziel aller Regierungsparteien. Die anfallenden Kosten hierfür müssen von allen Verwendern von Energie aufgebracht werden. Wenn sich ein Vertraucher für den Bezug von 100% Naturstrom entscheidet, dann entscheidet sich dieser auch für die Akzeptanz der höheren Kosten des regenativen Energiebereitstellungs/Energiegewinnungsverfahrens. Entscheidet sich ein Verbraucher für den Energiebezug aus regnerativer Energie so ist diesem die EEG Steuer zu erlassen. Da dies dem erklärten Ziel folgend ist. Da der Ausstieg aus dem Atomstrom von den Regierungsparteien beschlossen wurde, sollten die anfallenden Kosten für (Transport, Lagerung, Forschung der Anlagen und der Brennstoffe) in einer direkten Gebühr/Abgabe/Steuer den Beziehern von Atomstrom angebrechnet werden. Das Tragen dieser Kosten von der Allgemeinheit also auch Beziherun von 100% regenativen Energien ist nicht zu rechtfertigen. Die Zuschlüsselung der Kosten würde die regenerativen Energien voranbringen, da dann hier nicht nur ethische, sondern auch marktwirtschaftliche Gründe für den Bezug von regenerativen Energien sprechen. Sollten trotzdem höhere Einspeisebeträge für die Förderung der regenativen Energie notwendig sein, um die vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, so ist dies den Beziehern von Energien aus nicht regenativen Energien ggf. in einer Erhöhung der EEG Abgabe zuzurechnen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.11.2008
Sammlung endet: 29.01.2009
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Carsten Wisch Energiewirtschaft Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.09.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
    worden ist.

    Begründung Mit der Petition wird gefordert, dass die Abgaben des Erneuerbare-Energien-
    Gesetzes (EEG) nicht für solche Stromlieferungen anfallen, die zu 100% aus
    erneuerbaren Energien bestehen. Weiterhin soll erreicht werden, dass die Kosten der
    Kernkraftwerke sowie die für diese erforderlichen Brennstoffe unmittelbar den
    Beziehern von Atomstrom angerechnet werden.

    Zu dieser öffentlichen Petition gingen 301 Mitzeichnungen sowie 22 Diskussionsbei-
    träge ein.

    Zur Begründung wird vorgetragen, dass eine derartige Regelung einen zusätzlichen
    Anreiz zur verstärkten Nutzung regenerativer Energien (Wind, Sonne, Biogas,
    Wasserkraft) leiste. Entscheide sich ein Verbraucher für den Bezug von Strom, der
    zu 100% aus erneuerbaren Energien erzeugt werde, solle diesem die Steuer nach
    dem EEG erlassen werden.

    Weiterhin wird in der Eingabe ausgeführt, die Regierungsparteien hätten den Aus-
    stieg aus dem Atomstrom beschlossen. Vor diesem Hintergrund sei es angemessen,
    die anfallenden Kosten für Transport, Lagerung und Forschung mit Bezug auf Atom-
    kraftwerke und deren Brennstoffe den Beziehern von Atomstrom in Form einer
    direkten Gebühr oder Abgabe anzurechnen. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass die Bezieher von Strom, der zu 100% aus regenerativen Energien erzeugt werde, für die
    Kosten der Erzeugung von Atomstrom aufkommen müssten.

    Zu den weiteren Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Akteninhalt
    verwiesen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
    sicherheit (BMU) wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass im Rahmen des EEG die Kosten für
    die Förderung von erneuerbaren Energien auf die Stromkosten umgelegt werden.
    Entgegen der Auffassung des Petenten handelt es sich hierbei nicht um eine Steuer,
    da die Mittel nicht in den Staatshaushalt fließen. Vielmehr erfolgt nach dem EEG eine
    Umlage zu Gunsten der Erzeuger von Strom aus erneuerbarer Energie. Diese
    Umlage ist nach dem Gesetz von Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu bezahlen.
    Diese legen die Kosten auf ihre Kunden um, so dass letztlich im Sinne des Verur-
    sacherprinzips die Stromverbraucher die Kosten des EEG zahlen.

    Mit Bezug auf das geäußerte Anliegen des Petenten erinnert der Petitionsausschuss
    daran, dass § 37 Abs. 1 Satz 2 EEG festlegt, dass Elektrizitätsversorgungs-
    unternehmen die EEG-Umlage nicht zu bezahlen brauchen, wenn 50% des Stroms,
    den sie an Letztverbraucher liefern, nach dem EEG vergütungsfähig wäre. Hierbei
    handelt es sich um Strom aus neuen und modernen Anlagen, die in Deutschland
    betrieben werden. Diese Vergünstigung kann nach dem geltenden EEG und sollte
    auch zukünftig nur dann gewährt werden, wenn ein Unternehmen erneuerbaren
    Strom aus solchen Anlagen liefert. Die EEG-Umlage stellt mithin einen substanziellen
    Beitrag zum nachhaltigen Umbau des deutschen Stromsystems dar.

    Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass es vor dem Hintergrund des EEG
    ausschließlich um den nachhaltigen Umbau des deutschen Energieversorgungs-
    systems geht. Der Handel mit Strom aus großen Wasserkraftwerken, die
    beispielsweise in Skandinavien seit Jahrzehnten auch ohne Förderung marktfähig

    sind und wirtschaftlich betrieben werden, trägt zu diesem Umbau nicht bei. Diese
    Anlagen benötigen daher auch keine Privilegierung durch das EEG. Auch würde
    durch eine Privilegierung dieser Anlagen kein Anreiz zum Neubau von Anlagen zur
    Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gesetzt. Soweit der Petent fordert, die Kosten für die Bereitstellung von Atomenergie
    ausschließlich den Beziehern von Atomstrom anzulasten, weist der Petitions-
    ausschuss darauf hin, dass die Kosten der Herstellung von Atomstrom - Brennstoffe,
    Anlagenbetrieb, Lagerung, Transport - wie bei anderen Energieträgern von den
    Energieerzeugern aufgebracht werden. Diese fließen in den Marktpreis für
    Atomstrom ein und werden mithin ausschließlich von Beziehern von Atomstrom
    bezahlt.

    Nach dem Dargelegten sieht der Petitionsausschuss keinen Ansatzpunkt für ein
    weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der vorgetragenen
    Anliegen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
    Anliegen bereits nach der geltenden Rechtslage überwiegend entsprochen worden
    ist.

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