In Deutschland zugelassene Elektrofahrzeuge, sowie Plugin-In-Hybride mit 40km Mindestelektroreichweite und weniger als 50g CO₂ Ausstoß pro km, können auf Wunsch ein Fahrzeugkennzeichen mit einem "E" als letztem Zeichen erhalten.
Macht man von diesem Wunsch nicht Gebrauch oder hat ein ausländisches Fahrzeugkennzeichen, kann eine blaue Plakette (ähnlich zur Umweltplakette) mit dem Buchstaben "E" ausgestellt werden.
Laut EmoG (Elektromobilitätsgesetzes) können diesen Fahrzeugen dadurch Vorteile gewährt werden.
Da alle o.g. Fahrzeuge mit "E"-Kennzeichen die höchste Umweltplakette (4/grün) sowieso erteilt bekommen, ist die Umweltplakette für die Fahrzeuge obsolet. Der Freistaat Bayern, sowie Berlin verzichten sogar schon auf die Kontrolle der Umweltplakette, sofern das Fahrzeug ein "E"-Kennzeichen hat. In allen anderen Bundesländern wird eine Strafe von 100 EUR fällig.
razlog
Das Festhalten an der Umweltplakette für E-Fahrzeuge ist aus vielfältigen Gründen unnötig:
- Es wird unnötiger Kunststoff verursacht
- Die Sicht aus dem Fahrzeug auf Fußgänger und Radfahrende wird durch die Plakette eingeschränkt
- Die Bürger müssen eine für E-Autos sinnfreie Plakette kaufen (Geld- und Zeitaufwand)
- Die Plakette hat keinen Mehrwert, außer dass das Nichtanbringen eine Ordnungswidrigkeit (100 EUR plus Bearbeitungsgebühr) ist, die in Bayern und Berlin nicht verfolgt wird.
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