Аймақ: Deutschland

Entziehung des Bundesverdienstkreuzes bei Dr. Frauke Petry, MdL prüfen lassen

Өтініш беруші қоғамдық емес
Өтініш адресіне жіберіледі
Bundespräsident Joachim Gauck

7 086 Қолтаңбалар

Өтініш беруші өтінішті бермеді/бермеді.

7 086 Қолтаңбалар

Өтініш беруші өтінішті бермеді/бермеді.

  1. Басталды 2016
  2. Жинақ аяқталды
  3. Жіберілді
  4. Диалог
  5. Сәтсіз

Өтініш мына мекенжайға жіберіледі: Bundespräsident Joachim Gauck

Sehr verehrter Herr Bundespräsident,

mit Entsetzen habe ich, wie so viele andere Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die Äußerungen von Dr. Petry MdL zur aktuellen Flüchtlingsdebatte vernommen. Deutsche Polizeibeamte sollen nach Meinung Dr. Petrys “notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen”; eine entsprechende gesetzliche Grundlage bestehe dafür ihrer Ansicht nach bereits. Verehrter Herr Bundespräsident, ich nehme die getätigten Äußerungen von Frau Dr. Petry ernst. Das Gedankengut, welches dieser jüngsten und in der Vergangenheit getätigter Äußerungen zugrunde liegt, steht im Widerspruch zur geltenden Rechtslage, den Lehren aus der deutschen Geschichte sowie dem Normen- und Wertekanon unserer Gesellschaft. Ihnen, verehrter Herr Bundespräsident, welcher sich aktiv den undemokratischen und unmenschlichen Praktiken des ehemaligen DDR-Regimes erfolgreich entgegenzustellen wusste, muss ich die Tragweite der jüngsten Äußerung von Frau Dr. Petry gewiss nicht weiter erläutern.

Себеп

Sie, verehrter Herr Bundespräsident, verliehen Frau Dr. Petry am 04. Oktober 2012 den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, der unbestritten die höchste Verdienstauszeichnung unseres Landes darstellt. Gemäß der Worte von Bundespräsident Dr. Theodor Heuss, welcher diesen Verdienstorden am 07. September 1951 stiftete, soll dessen Verleihung „eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt”. Mit den jüngsten Äußerungen hat sich Frau Dr. Petry meiner Ansicht nach „des verliehenen Titels oder der verliehenen Auszeichnung unwürdig” gemacht. Dr. Petrys politische Äußerung ist in keiner Weise mit den moralischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen unserer Gesellschaft vereinbar; daher wirkt Dr. Petry mit ihrem Verhalten dem „friedlichen Aufstieg“ der Bundesrepublik Deutschland, den Bundespräsident Heuss im Stiftungserlass hervorhob, diametral entgegen. Verehrter Herr Bundespräsident, Ihnen obliegt die oberste Entscheidungsbefugnis über das Ordenswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Daher bitte ich Sie inständig, von dieser Amtsbefugnis Gebrauch zu machen und eine Entziehung des Verdienstordens nach § 4 der ordensrechtlichen Bestimmungen prüfen zu lassen.

Quellen: Dr. Petry MdL im Interview mit S. Mack und W. Serif im Mannheimer Morgen, 30.01.2016. Bundespräsidialamt (2009): Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

Петициямен бөлісу

QR коды бар сурет

QR коды бар жыртылған слип

жүктеп алу (PDF)

Өтініш туралы ақпарат

Петиция басталды: 01.02.2016
Жинақ аяқталады: 30.04.2016
Аймақ: Deutschland
санат: Азшылықтарды қорғау

жаңалықтар

  • Petition wurde nicht eingereicht

    12.10.2018 бойынша
    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Änderungen an der Petition

    01.02.2016 бойынша

пікірталас

Diese Frau profiliert sich nur auf Kosten von Minderheiten. Sie schürt Ängste gegen Moslems, Nordafrikaner und andere Minderheiten um dann politisches Kapital daraus zu schlagen. Werden dann demnächst auch die Zeugen Jehovas oder Juden gebrandmarkt ? Wann hat diese Partei jemals positive Inhalte angesprochen, die uns wirklich betreffen?

Frau Petry äußert schlicht was bei uns Recht ist. Nicht schlau von ihr und auch nicht sympatisch, das ist klar. § 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst (1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

Азаматтық қатысуды нығайтуға көмектесу. Біз тәуелсіз бола отырып, алаңдаушылықтарыңызды естігіміз келеді.

Қазір жарнамалаңыз