Keräys valmis
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Mit der Petition wird eine Änderung des Paragraphen 1944 BGB - Erbrecht - Ausschlagungsfrist gefordert.Abs.(2) soll ersetzt werden durcha) Die Frist beginnt mit Vorlage u. Erhalt des abgeschlossenen Nachlassverzeichnisses. Wird d. Nachlassverzeichnis mit Verzögerung zugestellt, so dass d.Erbe u.Nachlassnehmer Nachteile für sich erkennen kann, besteht d. Möglichkeit d.rückwirkenden Ausschlagung. b) bereits d. Erbmasse entnomme e Geld-u.Sachwerte müssen dann dem Nachlass wieder zugeführt werden
Perustelut
Die Fristengebung kollidiert oftmals mit dem fehlenden Nachlassverzeichnis, welches letztendlich die Basis der Meinungsbildung zu Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft bilden sollte und muss.
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