Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird eine Änderung des Paragraphen 1944 BGB - Erbrecht - Ausschlagungsfrist gefordert.Abs.(2) soll ersetzt werden durcha) Die Frist beginnt mit Vorlage u. Erhalt des abgeschlossenen Nachlassverzeichnisses. Wird d. Nachlassverzeichnis mit Verzögerung zugestellt, so dass d.Erbe u.Nachlassnehmer Nachteile für sich erkennen kann, besteht d. Möglichkeit d.rückwirkenden Ausschlagung. b) bereits d. Erbmasse entnomme e Geld-u.Sachwerte müssen dann dem Nachlass wieder zugeführt werden
Begründung
Die Fristengebung kollidiert oftmals mit dem fehlenden Nachlassverzeichnis, welches letztendlich die Basis der Meinungsbildung zu Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft bilden sollte und muss.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Debatte
Noch kein CONTRA Argument.