Erbrecht - Änderung des § 1944 Bürgerliches Gesetzbuch (Ausschlagungsfrist)

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Unterstützende 19 in Deutschland

Sammlung beendet

19 Unterstützende 19 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird eine Änderung des Paragraphen 1944 BGB - Erbrecht - Ausschlagungsfrist gefordert.Abs.(2) soll ersetzt werden durcha) Die Frist beginnt mit Vorlage u. Erhalt des abgeschlossenen Nachlassverzeichnisses. Wird d. Nachlassverzeichnis mit Verzögerung zugestellt, so dass d.Erbe u.Nachlassnehmer Nachteile für sich erkennen kann, besteht d. Möglichkeit d.rückwirkenden Ausschlagung. b) bereits d. Erbmasse entnomme e Geld-u.Sachwerte müssen dann dem Nachlass wieder zugeführt werden

Begründung

Die Fristengebung kollidiert oftmals mit dem fehlenden Nachlassverzeichnis, welches letztendlich die Basis der Meinungsbildung zu Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft bilden sollte und muss.

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