Ergänzung der Abgabenordnung im Hinblick auf die Höhe zulässiger Rücklagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Unterstützende 21 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

21 Unterstützende 21 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die zuständige Stelle veranlasst wird, die Abgabenordnung so zu ergänzen, dass gemeinnützige Vereine, deren Finanzierung im überwiegenden Teil auf regelmäßig erfolgenden Betriebseinnahmen beruht (z.B. Jugendherbergen), Rücklagen zumindest in Höhe der für ein Betriebsjahr zu erwartenden Einnahmen bilden dürfen, ohne dies besonders begründen zu müssen.

Begründung

In der "Corona-Krise" v.a. Anfang 2020 hat sich gezeigt, daß die finanzielle Situation am Beispiel "Jugendherbergen" bei länger andauernden Einnahmeausfällen existenzbedrohende Ausmaße annimmt.Es liegt im öffentlichen Interesse der Wahrung der gemeinnützigen Funktonsfähigkeiten iSd AO, daß die finanzielle Sicherung betroffener Organisationen in ökonomischen Krisenzeiten - nicht von auf Existenzwahrung angelegten Verhandlungen abhängig ist, sondern daß - diese in Eigenverantwortung der Betroffenen zu organisierende Sicherung als rechtlicher Regelfall im Sinne des Petitums ermöglicht wird.Das Petitum berücksichtigt noch keine Ergebnisse der Mitte Finanzjahr 2020 stattgefundenen Verhandlungen zur Sicherung der Jugendherbergen. Es steht umsomehr keinen alternativ sinnwahrenden Problemlösungen entgegen, soweit durch diese ebenfalls die finanzielle Sicherung als Regelfall iSd Petitums rechtlich erreicht wird.

Link zur Petition

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