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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass § 573c BGB (Fristen der ordentlichen Kündigung) Abs. 2 S. 2 wie folgt ergänzt wird:Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf, acht und fünfzehn Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Perustelut
Die Gesetzesänderung zielt auf die Verbesserung des Mieterschutzes und soll helfen, um insbesondere ältere Mieter, die seit vielen Jahren in ihrer vertrauten Umgebung wohnen, vor Kündigungen zu schützen. Die neue Ergänzung nach „fünfzehn“ Jahren ist ein Vorschlag. Die Zahl kann im Gesetzgebungsverfahren natürlich noch nach „oben oder unten“ korrigiert werden.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
23.04.2020
Vetoomus päättyy:
13.05.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan