Ergänzung von § 573c Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (Fristen der ordentlichen Kündigung)

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Unterstützende 16 in Deutschland

Sammlung beendet

16 Unterstützende 16 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, dass § 573c BGB (Fristen der ordentlichen Kündigung) Abs. 2 S. 2 wie folgt ergänzt wird:Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf, acht und fünfzehn Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Begründung

Die Gesetzesänderung zielt auf die Verbesserung des Mieterschutzes und soll helfen, um insbesondere ältere Mieter, die seit vielen Jahren in ihrer vertrauten Umgebung wohnen, vor Kündigungen zu schützen. Die neue Ergänzung nach „fünfzehn“ Jahren ist ein Vorschlag. Die Zahl kann im Gesetzgebungsverfahren natürlich noch nach „oben oder unten“ korrigiert werden.

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