Peticioni i drejtohet:
Landrat Kirsten Fründt, Verwaltungsrat der Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Petition an den Verwaltungsrat der Sparkasse
Marburg-Biedenkopf
Erhalt von Geldautomaten in Amöneburg-Kernstadt und Mardorf
In den letzten Wochen haben die Pläne der Sparkasse Marburg-Biedenkopf zur Schließung von Filialen und dem Abbau der Bargeldversorgung in den betroffenen Gemeinden des Landkreises für großen Wirbel gesorgt. Bürgerinnen und Bürger, Vereine und die Kommunalpolitik haben sich auf unterschiedliche Weise für den Erhalt zumindest von zwei Geldautomaten in Mardorf und in Amöneburg ausgesprochen. Zuletzt hat Bürgermeister Plettenberg gemeinsam mit zahlreichen Amtskollegen an den Verwaltungsrat der Sparkasse appelliert, mehr Rücksicht auf die Belange der Einwohnerschaft zu nehmen.
Über den schriftlichen Austausch zum Thema zwischen Bürgermeister und der Kommunalpolitik (Ortsvorsteher Mardorf und Amöneburg) einerseits und Verwaltungsrat und Vorstand der SKMB andererseits wurde über die Presse und den Ohmtalboten berichtet, weshalb an dieser Stelle nicht alle Argumente gegen einen Abzug der Geldautomaten nochmals aufgelistet werden sollen.
Wichtig ist der Hinweis, dass aus unserer Sicht für viele Kundinnen und Kunden das Angebot des „Bargeld-Bringservice“ keine Alternative zum Geldautomaten darstellt. Außerdem sollte eine Sparkasse anders mit den Bedürfnissen der Kundschaft umgehen als es eine Geschäftsbank tut.
Wir appellieren dringend an Sie, sich die seitens der Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, der Stadt und der Vereine vorgebrachten Argumente anzuschauen, unter den Aspekten Kundenfreundlichkeit und -nähe sowie Außenwirkung Ihres Instituts abzuwägen und Ihre Entscheidung zur Situation in Mardorf und Amöneburg-Kernstadt nochmals zu überdenken. Lassen Sie Ihrer Kundschaft zumindest die beiden Geldautomaten!
Diese Initiative wird von allen Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und den betroffenen Ortsbeiräten getragen.
arsye
Gemäß Satzung, §2 Abs.1, ist die Sparkasse ein „dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen ihrer Träger“ was die Frage aufwirft, ob wirklich in jedem Einzelfall die wirtschaftlichen Erwägungen unumstößlich Vorrang vor dem Dienst am „gemeinen Nutzen“ haben müssen. Absatz 5 im selben Paragrafen führt aus, dass die „Geschäfte unter Beachtung des öffentlichen Auftrags nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden, die Erzielung von Gewinn jedoch „nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes“ ist.
Für eine regional verankerte und kommunal getragene Sparkasse sollte nicht ausschließlich die Anzahl der Bargeldabhebungen zählen, sondern auch der Kundenservice und der Ausstrahlungseffekt durch die Präsenz des Instituts an markanten Stellen im Landkreis. Bei einer Sparkasse müssen unter struktur- und regionalpolitischen Aspekten auch „Quersubventionen“ zwischen hoch frequentierten und unterdurchschnittlich in Anspruch genommenen Geldautomaten an prominenten Orten im Geschäftsgebiet möglich sein!