Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 29.04.2025Liebe UnterstützerInnen der Petition zum Verlauf des Radschnellwegs auf dem Gebiet der Stadt Wolfsburg,
wie dem beigefügten kürzlich erschienenen Pressebericht der WAZ zum Radschnellweg zu entnehmen ist, soll es in den betroffenen Kommunen nach den Sommerferien öffentliche Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung geben. Sobald uns hierzu konkrete Termine bekannt sind, werden wird an dieser Stelle darüber berichten. Es wäre hilfreich, wenn an der Veranstaltung in Wolfsburg möglichst viele Unterstützer dieser Petition teilnehmen, um sich für einen alternativen Verlauf der Trasse im Bereich Laagberg/Hageberg einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen -
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
inzwischen konzentrieren sich die städtischen Planungen des Radschnellwegs auf den Bereich zwischen Mörse und der Heinrich-Nordhoff-Straße. Dem Artikel aus "Hallo Wochenende Wolfsburg" von heute ist eine Karte beigefügt, der den Verlauf möglicher Trassenführungen gut erkennen lässt. Die Entscheidung, ob die Trasse des Radschnellwegs über Westhagen, Laagberg, westlich des Hageberg-West und östlich des (alten) Hagebergs verlaufen soll (Variante B), was aus den Gründen unserer Petition abgelehnt wird, oder östlich an Westhagen und Hageberg-West vorbei entlang den Regenrückhaltebecken (Variante A) ist weiterhin offen. Wir bitten alle Befürworter unserer Petition, sich auch weiterhin im persönlichem Umfeld für die Variante A zu stark zu machen. -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 30.03.2022Liebe UnterstützerInnen,
Herr Oberbürgermeister Weilmann hat sich für die Übersendung der Petition bedankt und sie an die Fachabteilung weitergeleitet, die mit der Detailplanung befasst ist. Damit ist das Ziel unseres Anliegens, nämlich die frühzeitige Einbringung unserer Bedenken in die weitere Planung, erreicht. Erst nach deren Abschluss wird sich zeigen, wo der Radschnellweg nach dem finalen Vorschlag der Fachverwaltung verlaufen soll. Hierüber hat dann - nach der Befassung im Fachausschuss - der Rat zu befinden.
Wenn der Verlauf des Radschnellwegs weiterhin auf dem von unserem Anliegen betroffenen Streckenabschnitt vorgesehen sein sollte, besteht die Möglichkeit, unsere Argumente im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Bürgerbeteiligung erneut einzubringen. Sie müssen dann in die planerische Abwägung einfließen. Sollten hierbei Abwägungsmängel auftreten, sind diese einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Gleiches gilt im Fall der Missachtung gesetzlicher Vorgaben, die sich z. B. aus dem Naturschutzrecht der EU, des Bundes oder des Landes oder aus dem Niedersächsischen Waldgesetz ergeben könnten.
Wir bedanken uns für Ihre/Eure Unterstützung und hoffen, dass unsere Argumente zu einer allseits befriedigenden Streckenführung beitragen.
Holger Schwarz
Moderator