Erhalt des Krankenhauses Trier-Ehrang

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
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Ez egy online petíció des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat den Standort Trier-Ehrang des Klinikums Mutterhaus Trier (KMT) schwer getroffen. Patienten und Personal wurden an die Standorte Mitte und Nord verlegt. Das Haus steht seitdem leer. Obwohl von Land und Bund 30 Milliarden € für den Wiederaufbau der von der Flut zerstörten Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden, haben Geschäftsführung und Aufsichtsrat des KMT beschlossen, die Klinik nicht wieder zu eröffnen und die Wiederaufbauhilfe für eine bauliche und strukturelle Umgestaltung des zentralen Standortes zu nutzen, um den Wegfall zu kompensieren. Weder Stadtrat, Ortsbeirat noch Kooperationspartner wurden beteiligt. Die Standorte Mitte und Nord in der Innenstadt können das Krankenhaus Ehrang nicht ersetzen. Anfahrtszeiten verlängern sich erheblich (mind. 15 min, i.d.R. mehr). Wegen der Lage am Stadtrand ist es auch das einzige Trierer Krankenhaus, welches bei einem Katastrophenfall in der Innenstadt die medizinische Versorgung gewährleisten kann.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Wir möchten erreichen, dass der Beschluss des Trägers Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen (KMT), das Krankenhaus Ehrang zu schließen, zurückgenommen und dessen Funktionsfähigkeit wiederhergestellt wird; Rheinland Pfalz die Mittel aus der 30-Milliarden-Euro-Fluthilfe des Bundes ausschließlich an von der Flut betroffenen Standorten einsetzt und nicht zweckentfremdet für den Ausbau anderer Gebäude; die Vertreter*innen der Landesregierung sich für den Wiederaufbau der Klinik am Standort einsetzen und, falls das KMT bei seiner Entscheidung bleibt, ggf. einen neuen Träger finden bzw. die erforderlichen Schritte hierzu begleiten; die Landesregierung eine langfristige Sicherung des Krankenhausstandortes Trier-Ehrang gewährleistet, so wie dies der Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Gemeinde Ehrang-Pfalzel und der Stadt Trier vom 2.6.1969 (§ 12 (4)) nahelegt.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Beschwerde richtet sich an die für Krankenhausplanung und Finanzierung der Infrastruktur zuständige Landesregierung und in diesem Zusammenhang auch an die Geschäftsleitung und den Aufsichtsrat des KMT, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das Krankenhaus in Ehrang zu retten. Des weiteren richtet sich die Beschwerde an das zuständige Ministerium des Inneren und für Sport als oberster Katastrophenschutzbehörde.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s))?

Nein. Es sollte jedoch geprüft werden, ob die Entscheidung mit der Krankenhausplanung der Landesregierung und deren Vorgaben vereinbar ist (vgl. Landeskrankenhausplan 2019 bis 2025); die Vorgaben des Katastrophenschutzes beachtet wurden; die Stakeholder vor Ort, wie Ortsbeirat, Verbandsgemeinden, Landkreis, Stadt, Rettungswache sowie das von der Flut ebenfalls getroffene benachbarte Seniorenzentrum St. Peter, das im März 2022 wieder in Betrieb geht, hinreichend beteiligt wurden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Die Schließung des Standorts betrifft Bürger*innen der Verbandsgemeinden nördlich von Trier. Da der Einsatz im Notfall durch einen Notarzt, bisher in Kooperation mit der Rettungswache Ehrang, nicht mehr gewährleistet ist, verzögert sich deren Versorgung um entscheidende Minuten, eine starke Beeinträchtigung der ländlichen Entwicklung in der Region. Mittel aus der 30-Milliarden-Euro-Fluthilfe des Bundes dürfen ausschließlich verwendet werden, um zerstörte Infrastruktur wiederaufzubauen.

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