Erhöhung der Arbeitslosengeld II-Sätze um mindestens der Höhe der Inflationsrate

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
24 Unterstützende 24 in Deutschland

Sammlung beendet

24 Unterstützende 24 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird eine Erhöhung der Arbeitslosengeld II-Sätze um mindestens das Niveau der Inflationsrate gefordert.

Begründung

Die Lebenshaltungskosten sind gegenüber dem Vorjahr um 4, 8 % gestiegen.Der Regelsatz für eine/n alleinstehende/n Hartz lV Empfänger/ in wurden jedoch gerade mal von 446 € um 3€ auf 449€ erhöht. Dem Anstieg der Lebenshaltungskosten um 4,8% ( betrifft Preiserhöhung für Lebensmittel und Strom) steht also eine Erhöhung des Regelsatzes um lediglich 0,674 % gegenüber.Faktisch bedeutet also die bisher beschlossene Erhöhung des Regelsatzes um 3€ eine 4,126 prozentige Senkung desselben.Um den bisherigen Lebensstandard der Hartz IV Empfänger MINDESTENS ZU ERHALTEN UND NICHT ZU VERSCHLECHTERN wäre jedoch eine Anhebung des Regelsatzes um den Prozentsatz der genannten Preissteigerung, also 4,8% ,erforderlich.Ich bitte daher dringend darum, die Entscheidung über die Erhöhung des Regelsatzes zu revidieren und diesen um mindestens 4,8 % , das wären 21,55€ , zu erhöhen.

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