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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe nach § 38 Absatz 2 Strafgesetzbuch (Dauer der Freiheitsstrafe) auf 20 Jahre zu erhöhen.
Perustelut
Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland ist seit dem Jahr 1950 um über 15 Jahre gestiegen, das Höchstmaßes der zeitlichen Freiheitsstrafen ist dagegen durchgehend unverändert geblieben.Eine angemessene Anhebung des Höchstmaß auf 20 Jahre trägt zum Rechtsfrieden in der Bevölkerung bei. Die Opfer schwerwiegender Verbrechen (z.B. schwere Körperverletzungen, schwerer sexueller Missbrauch bzw. Vergewaltigung) haben über eine sehr lange Zeit mit den physischen und psychischen Folgen der Tat(en) zu kämpfen. Die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen möglich und eine Ausweitung des Anwendungsbereichs würde dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unserer Verfassung widersprechen. Die gesetzliche Möglichkeit für den Tatrichter im konkreten Einzelfall eine zeitliche Freiheitsstrafe über 15 Jahre hinaus zu verhängen, schafft eine angemessene Abhilfe und ist nunmehr im Jahr 2020 geboten.
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Vetoomus alkoi:
31.12.2019
Vetoomus päättyy:
21.01.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 3.3.2022
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan