Erhöhung der zeitigen Freiheitsstrafe nach § 38 Strafgesetzbuch (Dauer der Freiheitsstrafe) auf 20 Jahre

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Unterstützende 14 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

14 Unterstützende 14 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe nach § 38 Absatz 2 Strafgesetzbuch (Dauer der Freiheitsstrafe) auf 20 Jahre zu erhöhen.

Begründung

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland ist seit dem Jahr 1950 um über 15 Jahre gestiegen, das Höchstmaßes der zeitlichen Freiheitsstrafen ist dagegen durchgehend unverändert geblieben.Eine angemessene Anhebung des Höchstmaß auf 20 Jahre trägt zum Rechtsfrieden in der Bevölkerung bei. Die Opfer schwerwiegender Verbrechen (z.B. schwere Körperverletzungen, schwerer sexueller Missbrauch bzw. Vergewaltigung) haben über eine sehr lange Zeit mit den physischen und psychischen Folgen der Tat(en) zu kämpfen. Die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen möglich und eine Ausweitung des Anwendungsbereichs würde dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unserer Verfassung widersprechen. Die gesetzliche Möglichkeit für den Tatrichter im konkreten Einzelfall eine zeitliche Freiheitsstrafe über 15 Jahre hinaus zu verhängen, schafft eine angemessene Abhilfe und ist nunmehr im Jahr 2020 geboten.

Link zur Petition

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