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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass die Haltung von Hühnern in Wohngebieten grundsätzlich erlaubt und entsprechende Lärmemissionen durch die Anwohner hinzunehmen sind.
Perustelut
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Privatgrundstücken in Wohngebieten die Haltung der Hühner grundsätzlich erlaubt ist, wenn die Anzahl 20 Hennen und einen Hahn nicht überschreitet. Die Schallemissionen sind durch die Anwohner zu akzeptieren. Ausgenommen sind Gegenden mit besonderen Einschränkung zum Lärmschutz, wie zum Beispiel Altenheime oder Krankenhäuser.Viele Menschen würden gerne Hühner im Garten halten. In Deutschland sind die meisten Menschen jedoch so weit von der Tierhaltung entfremdet, dass hier zahlreiche Prozesse auf Grund der Lärmemission angestrengt werden. Vor allem das morgenliche Krähen eines Hahnes sorgt hier für Probleme. Bislang fehlt eine Regelung, so dass die Gerichte meist von Fall zu Fall entscheiden. Die Haltung von Tieren im Garten mit dem Ziel, diese oder deren Produkte zu verzehren, ist von allgemeinem Interesse. Hierdurch kann die Massentierhaltung eingeschränkt werden, ein stärkerer Bezug zum Produkt führt darüber hinaus zu einem besseren Verständnis ökologischer Prozesse. Ferner verbessert sich die Ernährung durch ein stärkeres Bewusstsein für die Herkunft der Lebensmittel.Diese Petition gibt all denen Rechtssicherheit, die heute mit der Unsicherheit leben müssen, dass sich immer jemand findet, der einen Prozess anstrengt und die Fragestellung der Tierhaltung von einem Gericht entscheiden lässt.Die hier vorgeschlagene Regelung ist somit von allgemeinem Interesse.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
02.02.2020
Vetoomus päättyy:
27.03.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 30.3.2022
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan