Région: Allemagne

Erlauben privater Hühnerhaltung in Wohngebieten bei Hinnahme der Lärmemissionen durch Anwohner

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Soutien 10 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

10 Soutien 10 en Allemagne

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Haltung von Hühnern in Wohngebieten grundsätzlich erlaubt und entsprechende Lärmemissionen durch die Anwohner hinzunehmen sind.

Raison

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Privatgrundstücken in Wohngebieten die Haltung der Hühner grundsätzlich erlaubt ist, wenn die Anzahl 20 Hennen und einen Hahn nicht überschreitet. Die Schallemissionen sind durch die Anwohner zu akzeptieren. Ausgenommen sind Gegenden mit besonderen Einschränkung zum Lärmschutz, wie zum Beispiel Altenheime oder Krankenhäuser.Viele Menschen würden gerne Hühner im Garten halten. In Deutschland sind die meisten Menschen jedoch so weit von der Tierhaltung entfremdet, dass hier zahlreiche Prozesse auf Grund der Lärmemission angestrengt werden. Vor allem das morgenliche Krähen eines Hahnes sorgt hier für Probleme. Bislang fehlt eine Regelung, so dass die Gerichte meist von Fall zu Fall entscheiden. Die Haltung von Tieren im Garten mit dem Ziel, diese oder deren Produkte zu verzehren, ist von allgemeinem Interesse. Hierdurch kann die Massentierhaltung eingeschränkt werden, ein stärkerer Bezug zum Produkt führt darüber hinaus zu einem besseren Verständnis ökologischer Prozesse. Ferner verbessert sich die Ernährung durch ein stärkeres Bewusstsein für die Herkunft der Lebensmittel.Diese Petition gibt all denen Rechtssicherheit, die heute mit der Unsicherheit leben müssen, dass sich immer jemand findet, der einen Prozess anstrengt und die Fragestellung der Tierhaltung von einem Gericht entscheiden lässt.Die hier vorgeschlagene Regelung ist somit von allgemeinem Interesse.

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