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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Erweiterung des Kapitalertragsteuergesetzes um eine Teilfreistellung von 90 Prozent für offene Wohnimmobilienfonds (OGAW) gefordert, welchea) in deutsche Wohnimmobilien investieren,b) keine Mieten über dem jeweils in den Städten erhobenen Mietspiegel nehmen,c) diese Immobilien mindestens 5 Jahre halten,d) keine Anlage über einer noch festzulegenden Höchstsumme zulassen.
Perustelut
In den Städten steigen derzeit die Mieten immer weiter an. Investoren werden aber auch künftig nur in solche Objekte investieren, welche eine entsprechende Rendite erwarten lassen. Hier würde beiden Seiten Rechnung getragen nach bezahlbarem Wohnraum und Rendite. Investitionen des Staates und der Kommunen wären nicht nötig.OGAW - Diese Fonds werden bereits reguliert und es gibt eine Aufsichtsbehörde, welche die Fonds prüfen darf. Eine neue Aufsichtsbehörde wäre also nicht nötig.Die Fonds unterliegen dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG), damit werden Spekulationen ausgeschlossen.Eine Höchstsumme der Investition schließt Großanleger aus. Kleinanleger hätten die Möglichkeit sich zu beteiligen und Vermögen aufzubauen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
17.10.2019
Vetoomus päättyy:
08.02.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 25.2.2021
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan