Região: Alemanha
Saúde

DAS MUSS SICH ÄNDERN! Volle Erwerbsminderungsrente kann finanziell ruinieren! Folge: Sozialfall

Requerente não público
A petição é dirigida a
Bundesregierung Deutschland
280 Apoiador

A petição foi retirada pelo peticionário

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  1. Iniciado 2014
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Folgendes Gesetz MUSS ANGEPASST ODER ERWEITERT werden da sonst der finanzielle Ruin drohen und man zum Sozialfall werden kann!

Für Versicherte die u.a. eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, endet ein Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistungen an (vgl. § 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Treffen deshalb diese beiden Entgeltersatzleistungen aufeinander, so hat dies Auswirkungen auf den weiteren Anspruch auf Krankengeld. Denn in diesem Fall kann das Krankengeld nicht mehr weitergewährt werden. Stattdessen erhält der Versicherte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.12.1979, Az. 1 RJ 74/78, ist als Beginn der Rentenleistung der Tag zu verstehen, an dem tatsächlich ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht. Ab diesem Zeitpunkt besteht kein Krankengeldanspruch mehr. Eine weitere Auszahlung des Krankengeldes kann der Versicherte nicht geltend machen.

krankengeld24.de/2010120895/krankengeld/volle-erwerbsminderungsrente-und-krankengeld

Razões

Ich bin 35 Jahre jung, alleinstehend und habe mich vor vielen vielen Jahren privat gegen Berufsunfähigkeit versichert. 2001 wurde bei mir eine chronische Erkrankung diagnostiziert aufgrund derer ich nicht so belastbar und arbeitsfähig bin. Deshalb beziehe ich seitdem monatliche Leistungen aus der eben genannten Versicherung. Ich hatte jedoch sehr großes Glück 2004 eine Arbeit zu finden die sich mit meinen Einschränkungen vereinbaren lasst und bestreite seitdem mit meinem Gehalt die andere Hälfte meines Lebensunterhaltes. 2012 habe ich eine Reha gemacht in der erneut festgestellt wurde das ich nicht voll arbeitsfähig bin. Anschließend wurde ich von der deutschen Rentenversicherung angeschrieben ich könne eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen (wie ich inzwischen weiß ist man per Gesetz sogar dazu verpflichtet). Nach einer Beratung habe ich dies auch getan. Ich bekomme nicht ganz 200 Euro volle Erwerbsminderungsrente. Aber Achtung: da ich ein Gehalt hinzuverdiene wird dieses angerechnet und ich bekomme monatlich lediglich 60 Euro ausbezahlt! Nun musste ich Ende 2013 an meinem Fuß operiert werden und wusste ich falle für ca. 3 Monate auf der Arbeit aus. Für 6 Wochen habe ich meine Lohnfortzahlung erhalten. Als ich jedoch Krankengeld beantragen wollte wurde mir von der Krankenkasse mitgeteilt dass ich KEINEN ANSPRUCH auf Krankengeld habe da ich eine Erwerbsminderungsrente beziehe und diese dann voll ausbezahlt bekomme. Stimmt: weniger als 200 Euro, mein Gehalt ist jedoch um einiges mehr. Theoretisch hätte ich jetzt Aufstockung/Hartz IV beantragen können. Dies ist allerdings nicht möglich weil ich ja Leistung aus meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beziehe und dies darauf angerechnet wird. Ich liege knapp über dem Satz. Auch eine private Krankengeldversicherung hätte ich nicht abschließen können da ich eine Vorerkrankung habe und somit nicht versicherbar bin. Folge: ich habe IMMER wenn ich länger als 6 Wochen krank bin hohe monatliche Einbußen während meine Kosten weiterlaufen. Und das für den Rest meines Lebens! ... Ach ja, und eines noch: klar könnte jetzt der ein oder andere sagen "Dann muss man sich halt einschränken und Geld bei Seite legen!" Da bleibt mir nur die Gegenfrage: "Wie viel soll das denn bitte schön sein??? Selbst 500 Euro monatlich reichen doch bei Weitem nicht aus wenn ich alt bin und zum Beispiel an der Hüfte operiert werden muss!!!" Denkt mal drüber nach was ihr in so einem Fall tun würdet!

Ein weiteres Fallbeispiel:

Ein selbständiger Kaminkehrermeister war bei seiner Krankenkasse freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichert gewesen. Im Februar 2005 erkrankte er und die Kasse zahlte ab 24.03.2005 Krankengeld. Am 30.08.2005 erhielt die Kasse eine Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung darüber, dass dem Versicherten ab 01.09.2005 eine volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt wurde. Unter Beachtung der Hinzuverdienstgrenzen erfolgte jedoch keine Auszahlung der Rente, sondern es bestand ein Anspruch auf eine Rente in Höhe von 0,00 €. Die Krankenkasse stellte trotzdem die weitere Zahlung des Krankengeldes mit dem 01.09.2005 ein. Zur Begründung gab sie an, dass dem Versicherten eine Rente zugebilligt wurde und er diese dem Grunde nach auch beanspruchen kann. Dass diese nicht zur Auszahlung kommt ist für den weiteren Krankengeldanspruch jedoch unerheblich. Allein der festgestellte Anspruch auf Rentenzahlung bringt den Anspruch auf Krankengeld ab 01.09.2005 zum Erlöschen. Gegen diese Entscheidung wandte sich in letzter Instanz der Kläger an das Bundessozialgericht (BSG). In seiner Begründung gab er an, dass ein Krankengeldanspruch nur dann ausgeschlossen ist, wenn der Versicherte eine tatsächliche und zahlbar gemachte volle Erwerbsminderungsrente erhält. Die Verneinung des Krankengeldanspruchs kann daher nicht erfolgen, wenn ein Rentenanspruch in Höhe von null Euro besteht. Bewilligung der Rente ausreichend

Die Richter des BSG gaben der Krankenkasse Recht. Zur Begründung gaben sie an, dass für den Ausschluss des Krankengeldanspruchs es genügt, dass eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde. Die Höhe des Zahlbetrags ist dabei nicht von Interesse. Vom Gesetzgeber war es so gewollt, dass eine klare Abgrenzung zwischen der gesetzlichen Kranken- und der Rentenversicherung zu erfolgen hat. Die Rentenversicherung gab dabei zu erkennen, dass der Versicherte ab dem 01.09.2005 als voll erwerbsgemindert anzusehen ist und die Erwerbsfähigkeit nicht mehr hergestellt werden kann. Diese Abgrenzung muss unabhängig der Zahlung einer Rente erfolgen. Allein der Tatbestand, dass ein Rentenanspruch besteht reicht aus, keinen weiteren Anspruch auf Krankengeld einzuräumen.

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