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El proceso de petición ha terminado.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Bundestag möge beschließen, dass Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit in die Berechnung des Elterngeldes einfließen.
Razones.
Viele Mütter und Väter leben ebenso von den steuerfreien Zuschlägen und Zulagen, wie von ihren zu versteuerenden Einkünften. Sie machen oft einen nicht unerheblichen Teil des monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens aus. Teilzeitarbeitende Mütter, die aufgrund Kinderbetreuung oftmals an Wochenenden, Feiertagen und nachts arbeiten, wie auch in Wechselschicht arbeitende Paare, die so die Betreuung ihrer Kinder aufeinander abstimmen, werden durch die Nichtberücksichtigung stark benachteiligt, da eben dieser Teil des Einkommens nicht in die Berechnung des Elterngeldes einfließt.Viele Elternteile arbeiten nur deswegen zu besonderen Zeiten, weil genau diese Zuschläge und Zulagen wichtig sind, um den Lebensunterhalt zu sichern.Zeitzuschläge gehören genauso zum regelmäßigen Einkommen, ob Brutto oder Netto.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
08/03/2019
La petición termina:
24/04/2019
Región:
Alemania
Categoría, Tema: