Erziehungsgeld/Elterngeld - Berücksichtigung von Zuschlägen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit bei der Berechnung des Elterngeldes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

109 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

109 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Bundestag möge beschließen, dass Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit in die Berechnung des Elterngeldes einfließen.

Begründung

Viele Mütter und Väter leben ebenso von den steuerfreien Zuschlägen und Zulagen, wie von ihren zu versteuerenden Einkünften. Sie machen oft einen nicht unerheblichen Teil des monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens aus. Teilzeitarbeitende Mütter, die aufgrund Kinderbetreuung oftmals an Wochenenden, Feiertagen und nachts arbeiten, wie auch in Wechselschicht arbeitende Paare, die so die Betreuung ihrer Kinder aufeinander abstimmen, werden durch die Nichtberücksichtigung stark benachteiligt, da eben dieser Teil des Einkommens nicht in die Berechnung des Elterngeldes einfließt.Viele Elternteile arbeiten nur deswegen zu besonderen Zeiten, weil genau diese Zuschläge und Zulagen wichtig sind, um den Lebensunterhalt zu sichern.Zeitzuschläge gehören genauso zum regelmäßigen Einkommen, ob Brutto oder Netto.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.03.2019
Petition endet: 24.04.2019
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

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