Etwaige Gesetzesänderung des Ministergesetzes

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
80 Поддържащ 80 в / след Рейнланд-Пфалц

Петицията е затворена

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Петицията е затворена

  1. Започна 2013
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция des Rheinland-Pfälzischen Landtages .

Препращане

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren

?

Die Petition richtet sich gegen die geplante Gesetzesänderung des Ministergesetzes. Das Ministergesetz soll insofern geändert werden, dass zukünftig ein rechtlicher Anspruch auf Sach- und Finanzleistungen für einen Ministerpräsidenten nach seinem/ihrem Ausscheiden aus dem Regierungsamt festgeschrieben wird.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Diese Änderung bzw. Festschreibung von Finanz- und Sachleistungen im Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Ministergesetz) soll verhindert werden.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landesregierung RLP

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Nein! Das Ministergesetz soll unverändert beibehalten werden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

Allein die Begründung, die Zuwendungen wären notwendig um Termine und Arbeiten bewältigen zu können, die wegen ihres früheren Regierungsamtes angefallen sind, rechtfertigen nicht die finanzielle Belastung des Landeshaushaltes. Wenn überhaupt wäre eine 6-monatige Kostenerstattung auf der Grundlage von eingereichten Belegen vollkommen ausreichend. Hierfür ist keine Gesetzesänderung notwendig. Weitere Gründe die gegen solch eine Festlegung sprechen: - Des Weiteren bin ich der Auffassung, dass solch eine nicht unerhebliche finanzielle Zuwendung gegen den Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit verstößt. Hier möchte ich nur auf den desolaten Zustand des Landeshaushalts verweisen. Eine Stellungnahme des Landesrechnungshofes wäre sinnvoll. - Kommunalpolitiker, die das Amt eines Oberbürgermeisters, Bürgermeisters oder Beigeordneten begleiten und nach etlichen Dienstjahren ausscheiden, erhalten keine derartige Zuwendung. - Selbst in der freien Wirtschaft erhalten Geschäftsführer in der Regel nach ihrem Ausscheiden keine weiteren Zuwendungen. Die Übergabe der Geschäfte erfolgt während dem Arbeitsverhältnis und nicht danach. Zusätzliche Posten und Ämter werden während der Anstellung übergeben.

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Новини

  • „Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie im Hinblick auf den vorliegenden Gesetz-
    entwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Mi-
    nistergesetzes eine Änderung des Ministergesetzes dahingehend begehren, dass die bisheri-
    gen Regelungen im Ministergesetz unverändert beibehalten werden.

    Bei Ihrer Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeichnungsfrist, in
    der 80 weitere Personen mitzeichneten, endete am 19. November 2013.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 17. Dezember 2013 über Ihre Legislativein-
    gabe beraten und den Beschluss gefasst, diese nicht einvernehmlich abzuschließen.

    Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung... по-нататък

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