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Petition is addressed to: Der Deutsche Bundestag
Die neue Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Neubesetzung des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG mindestens zwei VertreterInnen der Bahn-Fahrgäste in den Aufsichtsrat zu entsenden. Derzeit gehören neben den Vertretern des Eigentümers, also der Bundesregierung, Betriebsräte der DB-AG und der DB-Gesellschaften auch Vertreter des Deutschen Bundestages an. Daran soll sich nichts ändern. Die neu zu entsendenden Fahrgast-VertreterInnen würden zwei Plätze einnehmen, die bisher von Rechtsanwältinnen besetzt werden. Der Deutsche Bundestag wird aufgefordert, die neue Bundesregierung zur Entsendung von mindestens zwei Vertreter der Bahn-Fahrgäste in den Aufsichtsrat mittels gesetzlicher Maßnahmen zu zu verpflichten.
Reason
Fahrgäste der Bahn verfügen derzeit über keine ausreichende Interessenvertretung im Aufsichtsrat der Bahn, obwohl sie für die Bahn von sicherlich größerer Bedeutung sind, als etwa die von der Bundesregierung bisher entsandten RechtsanwälTinnen. Der Aufsichtsrat stellt das höchste Kontrollorgan der Deutschen Bahn AG dar. Genau dort sollten Vertreter der Bahnkunden auch vertreten sein.
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Petition started:
12/30/2024
Petition ends:
06/29/2025
Region:
Germany
Topic:
Consumer protection
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new language versionDebate
No CONTRA argument yet.
Why people sign
Damit die Anliegen als Fahrgast eine Stimme bekommen und man sich wieder auf die Bahn als Verkehrsmittel verlassen kann.
Als Vorstandsmitglied des Deutscher Bahnkunden-Verband e.V., der diese Forderung schon seit Jahren stellt, halte ich es für nützlich, wenn wenn der Kreis deren Unterstützung so groß wie möglich wird.
Auch die Bahn sollte die Rechte und Bedürfnisse der Kund*innen bei der Planung beachten und berücksichtigen.
Ich finde, vor allem dürfen nicht mehr die Vertreter*innen der Konkurrenten (Mineralöl-, Auto- und Luftfahrtindustrie) und Lieferanten (z.B. Gutehoffnungshütte) als Vertreter*innen der Bundesregierung in den Aufsichtsrat entsandt werden. Zwei Vertreter*innen der Fahrgäste reichen meiner Ansicht nach nicht aus, sondern eine von den bundesweiten Fahrgastbeiräten gemeinsam benannte Person sowie je eine der Vereine Verkehrsclub Deutschland (VCD), Pro Bahn und - für die Belange von Reisenden mit Fahrrad oder die mit dem Rad zum Bahnhof fahren o.ä. - ADFC. Dazu noch je eine vom DGB sowie von den Behindertenverbänden zu benennende Person.
Disclaimer: Ich bin u.a. VCD- und ver.di-Mitglied und war vor langer Zeit mehr als zehn Jahre lang Mitglied des Fahrgastbeirats der Freiburger Verkehrs AG (davon etwa sechs Jahre auch im Gesamt-FGB des RVF). Aus dem Fahrgastverband Pro Bahn bin ich ausgetreten, ebenso vor sehr langer Zeit (nach nur kurzer Mitgliedschaft) aus dem ADFC; jedoch denke ich nach wie vor, dass auch diese beiden Vereine trotz bestimmter für mich persönlich unüberbrückbarer inhaltlicher Differenzen eine wichtige Arbeit leisten und sowohl Gehör als auch Stimme im Aufsichtsrat verdienen (es gibt schließlich auch andere Ansichten, Meinungen und Grundhaltungen als meine, die ebenfalls ihre Berechtigung haben).
Nebenbei zum Vergleich: Die Stadt Freiburg lässt sich im Aufsichtsrat der Freiburger Verkehrs AG von Mitgliedern des Gemeinderats nach Proporz der Sitzverteilung vertreten; Aufsichtsratsvorsitzender ist qua Amt stets der Oberbürgermeister (derzeit Martin Horn, parteilos).
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Der Fahrgast muss mitentscheiden dürfen.