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Bayrische Landtag
Aktuell stoßen Eltern bei ihren Einkäufen für ihre Großfamilie / Mehrkindfamilie zunehmend auf Aggressionen und werden erheblichem Rechtfertigungsdruck ausgesetzt, da man ihnen das Hamstern von Lebensmitteln und sonstigen Artikeln des täglichen Bedarfs unterstellt. Nicht selten verweigert Supermarktpersonal den normalen Wochenendeinkauf, da manche sich nicht vorstellen können, dass es neben 3 oder 4-köpfigen Familien auch 6, 8 oder 10-köpfige Familien gibt.
Es soll daher von den Pass- und Meldestellen der bayerischen Kommunen eine personalisierte Familienkarte ausgestellt werden, die den Familien den einfachen Nachweis ermöglicht, wie viel Erwachsene und Kinder zum Haushalt gehören.
Dôvody
Über die Ausweisfunktion für den aktuellen Anlass hinaus, wäre die Mehrkind-Familienkarte eine sinnvolle Ergänzung und ein weiterer Beleg für die familienfreundliche Politik im Familienland Bayern.
Sie ergänzt hervorragend das Angebot von bayerischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen für einen preisgünstigen Familieneintrittspreis. Leider gibt es in der Praxis häufig Diskussionen wegen der Anzahl der Kinder, die zum begünstigten Eintrittspreis Einlass begehren. Denn nicht alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen gewähren Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr freien Eintritt, so wie die Bayerische Verwaltung der staatl. Schlösser, Gärten und Seen es tut.
Die Mehrkind-Familienkarte bietet darüber hinaus verschiedene Optionen für das kommunale Stadtmarketing. So haben zahlreiche Städte in verschiedenen Bundesländern ein Partnernetzwerk mit Unternehmen, Dienstleistern, Vereinen oder Veranstaltern geknüpft, die sich zu konkreten Familienangeboten verpflichten. Inhaber der Familienkarte erhalten gegen Vorlage der Karte Rabatte unterschiedlicher Höhe beim lokalen Einzelhandel oder ermäßigten Eintritt in Kultur- und Freizeiteinrichtungen der Kommune. Im Vergleich z.B. zum Münchner Familienpass, der eigentlich ein käuflich erwerbbares Gutscheinheft ist, bietet die Mehrkind-Familienkarte den Vorteil, dass sie personalisiert ist und somit Ausweisfunktion und Berechtigungsfunktion kombiniert.
Durch Beschluss des Antrages könnte Bayern innerhalb Deutschlands eine weitere Vorreiterrolle einnehmen, da es Familienkarten in dieser Form noch in keinem anderen Bundesland gibt.