Reģions: Vācija

Familienrecht - Keine Forderungen/Verpflichtungen bei Beendigung des Familienzusammenhalts

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge eine Beendigung des Familienzusammenhalts mit allen gegenseitigen Forderungen, Unterhalt und Verpflichtungen beschließen, wenn nachweislich kein Kontakt mehr besteht.

Pamatojums

Obwohl Eltern ihre Kinder schon in frühester Jugend abgegeben haben, tauchen immer wieder Forderungen nach Elternunterhalt, z. B. für Pflegefälle, auf. Ein Kontakt existiert in diesen Fällen schon seit Jahren nicht mehr. Der Familienverbund ist damit beendet, also sollte auch der Unterhaltsanspruch beendet sein.Gleiches sollte für Erbfälle gelten. Wenn zwischen Erben und Erblasser kein Kontakt mehr besteht, sollte auch der Anspruch auf das Erbe erlöschen.Sobald der Familienkontakt abgerissen ist, sollte demnach der Familienzusammenhalt aufgelöst werden, sowohl für Unterhaltszahlungen, als auch für Erbschaften, also für alle gegenseitigen Forderungen bzw. Verpflichtungen.In der Praxis sähe es so aus:Bei zweifelhaften Elternunterhalt müssen die Eltern nachweisen, daß Kontakt mit den Kindern bestand. Gerade in der heutigen Zeit läßt sich dies am einfachsten über Einzelverbindungsnachweise geführter Telefonate nachweisen. Briefe, eMails oder Zeugen eignen sich natürlich als Kontaktbeleg ebenso. Realistisch kann man wohl davon ausgehen, daß zwischen Eltern und Kinder mindestens einmal im Monat Kontakt besteht, selbst wenn die Kinder ins Ausland gezogen sind.Bei Erbfällen läuft es ähnlich. In strittigen Fällen muß der Erbe den Kontakt nachweisen.Es muß keiner Angst haben, er müsse regelmäßig Beweise sammeln, um den Familienzusammenhalt nachzuweisen. Ein strittiger Familienzusammenhalt ist bisher die Ausnahme und soll es auch bleiben. Ich persönlich halte einen Familienkontakt von mindestens einmal im Monat für normal. Für strittige Fälle lasse ich mir als Richtlinie für die Justiz einen Familienkontakt von mindestens einmal in sechs Monaten, in besonderen Fällen zwölf Monaten, eingehen.

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 29.01.2018
Petīcija beidzas: 15.03.2018
Reģions: Vācija
Kategorija:

Jaunumi

  • Pet 4-19-07-403-003110 Familienrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Beendigung des Familienzusammenhalts mit allen
    gegenseitigen Forderungen, Unterhalt und Verpflichtungen gefordert, wenn
    nachweislich kein Kontakt mehr besteht.

    Zur Begründung wird vorgetragen, dass es in der Praxis immer wieder Fälle gebe,
    dass die Kinder zum Elternunterhalt für Pflegefälle aufgefordert würden, obwohl die
    Kinder schon in frühester Jugend abgegeben worden seien. In diesen Fällen sollte kein
    Anspruch mehr bestehen. Gleiches solle auch für Erbfälle gelten. Bestehe... vairāk

Debates

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