Bölge : Almanya
Ekonomi

Ferienwohnungen und Ferienhäuser von Coronahilfen ausgeschlossen

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
752 Destekleyici 743 İçinde Almanya

Dilekçe reddedildi

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Beherbergungsbetriebe gehören zu den von der Coronakrise besonders Betroffenen. Zum Schutz der Allgemeinheit vor der Verbreitung des Coronavirus ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken untersagt. Damit sind die Betreiber einem Berufsverbot unterworfen, das viele Betroffene in existenzielle Not bringt! Immerhin gewähren Bund und Länder diverse Coronahilfen.

Aber: Die Betreiber von Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind von den Coronahilfen ausgeschlossen!

Hintergrund ist eine Feinheit des Steuerrechtes. Während Einnahmen von Hotels, Pensionen, Campingplätzen etc. als Gewerbeeinnahmen zu versteuern sind, gelten Mieteinnahmen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser steuerlich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Damit entfällt für die Betroffenen die Antragsberechtigung! Für die Betreiber von Ferienhäusern und Ferienwohnungen wird diese steuerliche Zuordnung zur Katastrophe. Sind sie doch von den Lasten der Coronakrise ebenso betroffen wie ihre Wettbewerber aus Hotellerie, Pensionen, Campingplätzen usw. und unterliegen den gleichen touristischen Beherbergungsverboten. Von den Hilfsprogrammen aber sind sie ausgeschlossen!

Luxushotels werden unterstützt – Familienunterkünfte lässt man Pleite gehen!

Dies hat der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages erkannt und mit Beschluss Nr. 83 einer entsprechenden Petition stattgegeben. Dem Beschluss ist zu entnehmen, dass die ursprünglich allein auf das Steuerrecht bezogenen Kriterien zur Antragsberechtigung in „Nachverhandlungen mit dem Bund“ so geändert wurden, dass zumindest in Schleswig-Holstein Betreiber, die im Haupterwerb Ferienimmobilien betreiben, nun antragsberechtigt sind.

Aber, auch das reicht bei weitem nicht aus!

Nun möchte man meinen, dass der Zugang zu Coronahilfen des Bundes für alle Bundesbürger gleich sein sollte. Weit gefehlt! In Sachsen zum Beispiel bewilligt die dort zuständige SAB weiter keine Coronahilfen, wenn keine gewerblichen Einnahmen vorliegen. So werden Coronahilfen des Bundes, unter sonst gleichen Bedingungen, mal zugelassen, mal verweigert, je nachdem, aus welcher Region der Antragsteller kommt. Bizarres Ergebnis:

Ferienhausbetreiber im noblen Sylt werden unterstützt, Kollegen in der Lausitz nicht!

Gerekçe

Von einem Rechtsstaat ist zur fordern, dass extreme Opfer, die kleinen Gruppen zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt werden, von der Allgemeinheit angemessen entschädigt werden! Die Betroffenen trifft keinerlei Verschulden, dennoch werden sie bis zum Ruin belastet und obendrein von sämtlichen Hilfsprogrammen ausgeschlossen! Wettbewerbsgleichheit und der Gleichheit vor dem Gesetz werden auf das Gröbste verletzt!

Wir fordern

  • Einen allgemeinen, gleichen Zugang zu Coronahilfen in Abhängigkeit von den tatsächlich erlittenen Verlusten, unabhängig von der steuerlichen Klassifizierung der Einnahmen.
  • Coronahilfen des Bundes müssen für alle Bundesbürger zu gleichen Bedingungen erreichbar sein. Keine Benachteiligung einzelner Länder oder Regionen!

Die Sache eilt! Verstreichende Antragsfristen bewirken, dass verspätet gestellte Anträge verfristen und später nicht mehr nachgeholt werden können!

Wer soll sich wundern, wenn sich Menschen von Politikern, von einem Staat abwenden, der sie zum Wohl der Allgemeinheit entschädigungslos ruiniert, während Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, allesamt vor den wirtschaftlichen Risiken der Coronakrise bestens abgesichert, mit üppigem Corona-Bonus bedacht werden?

Desteğiniz ve angajmanınız için çok teşekkür ediyoruz

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Haberler

  • Sehr geehrte Unterstützer,
    nach fast einem halben Jahr ist jetzt der Beschluss des Bundestages zu unserer Petition eingegangen. Leider wurde unser Anliegen - zusammen mit mehreren ähnlichen Eingaben - abgelehnt.
    Im Beschluss erkennt der Petitionsausschuss die Betroffenheit der Ferienwohnungsvermieter durchaus an. Unter Verweis auf die Regelungen der Überbrückungshilfe II (Nov./Dez.) wird ausgeführt, dass auch private Vermietungen von Fewos antragsberechtigt wären, "jedoch müssen diese im Haupterwerb und gewerblich betrieben werden". Nun ist aber "im Haupterwerb und gewerblich" eben gerade nicht privat. Vollends bizarr erscheint dann die Begründung: "Eine Ausnahme... ist aus Gleichheitsgründen (Art. 3 GG) nicht möglich." Der Bezug auf Art.... daha ileri

  • Liebe Unterstützer,
    zuerst einmal herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

    Heute habe ich unsere Petition zusammen mit der Unterschriftenliste, zuletzt mit 746 Unterzeichnern, beim Deutschen Bundestag eingereicht.

    Der Petition habe ich zusätzlich eine Liste mit, teils sehr bedrückenden, persönlichen Berichten Betroffener der beigefügt. Es unterstreicht noch einmal, wie wichtig für viele ein gerechter Zugang zu den Hilfsgeldern ist. Hoffen wir, dass sich etwas bewegt. Jedenfalls müssen sich unsere Volksvertreter jetzt damit auseinandersetzen und zu dem Thema Stellung beziehen.

    Natürlich ist es weiterhin sinnvoll, unser Thema öffentlich anzusprechen. Schreiben Sie an Abgeordnete, Regierungen, Politiker und lassen Sie uns das Thema in die Medien... daha ileri

tartışma

Absulut richtig und unterstützenswert. Als selbst Betroffene in dieser Sachlage habe ich mit heutigem Datum ein gleichlautende Petion beim Landtag BW online eingereicht.

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