Kraj : Německo

Festlegung eines Mindestentgelts für Pflegefachkräfte

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
1 903 1 903 v Německo

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Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, das Mindestentgelt für Pflegefachkräfte auf bundeseinheitlich 24 € brutto je Stunde festzulegen und damit ein Mindestbruttoeinkommen von rund 4.000 € zu garantieren.

Odůvodnění

Nach Maßgabe von § 2 Abs. 6 der Vierten Pflegearbeitsbedingungenverordnung (4. PflegeArbbV) vom 01.05.2020 wird das Mindestentgelt für Pflegefachkräfte auf 15,00 € brutto je Stunde ab dem 01.07.2021 und 15,40 € ab dem 01.04.2022 festgelegt.Diese Mindestentgelte sind nicht ausreichend, um den Pflegenotstand und die katastrophalen Arbeitsbedingungen in der Pflege zu beseitigen. Ebenso spiegelt dieses Mindestentgelt in keiner Weise die hohe qualitative Wertigkeit fachpflegerischer Tätigkeiten, sowie die starken physischen und psychischen Belastungen der Pflegefachkräfte wider.Die Situation der Fachpflege in der Bundesrepublik ist seit Jahren von Arbeitsbedingungen jenseits des menschlich und pflegerisch Vertretbaren einerseits und daraus resultierend, auch vom Phänomen des "Pflexits", des Verlassens des Pflegeberufes, andererseits, gekennzeichnet.Während offene Stellen im fünfstelligen Bereich mangels Bewerber nicht besetzt werden können, sind schätzungsweise rund 200.000 Pflegekräfte in andere Berufe geflüchtet, nicht willens, sich erneut den Arbeitsbedingungen der Pflegelandschaft auszuliefern. Die durchschnittliche Verweildauer einer Pflegefachkraft in ihrem Beruf wird mit gerade einmal rund sieben Jahren angenommen.Wenn es auch als unstrittig angesehen werden kann, dass neben einer angemesseneren Bezahlung insbesondere auch eine massive und nachhaltig bestehende Verbesserung des Stellenschlüssels zur physischen und psychischen Entlastung der Fachpflege, sowie zur Steigerung der pflegerischen Qualität unumgangbar ist, so muss ebenso deutlich konstatiert werden, dass die Schaffung zusätzlicher Stellen wirkungslos bleiben muss, wenn diese mangels Bewerber nicht besetzt werden können.Nur eine deutliche und dauerhafte Anhebung der Mindestentgelte für Pflegefachkräfte kann den vorherrschenden Teufelskreis aus prekären Arbeitsbedingungen, daraus resultierenden Frustrationen und Krankheiten und dem unweigerlich folgenden "Pflexit" hochkompetenter Fachkräfte durchbrechen und als Basis für ein für alle Betroffenen menschliches Pflegesystem dienen.

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