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Toetav
67
sees Saksamaa
Avaldaja võttis petitsiooni tagasi
Ich kam zu dem Schluss, dass es eine fünfte Klassifizierung für Feuerwerkskörper in Deutschland geben soll. Sie hieße "Kategorie 2s", betrifft Leuchtfeuerwerk (wie z.B. Größere Vulkane/Fontänen, Römische Lichter, Leuchtkugel-Batterien usw.) ,das dann, an den Verkaufstagen vor Silvester, an Personen ab 16 verkauft werden darf.
Selgitus
Ich bin der Meinung, dass Leuchtfeuerwerk und Knallfeuerwerk nicht dasselbe sind und Leuchtfeuerwerk auch für Leute ab 16 erhältlich sein soll, da die Gefahr niedriger ist und nicht unbedingt eine Volljährigkeit von Nöten ist.
Täname Teid toetuse eest