Fischlauge is Menschenrecht
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Der Zugang zur allseits geliebten Fischlauge sollte für jedermann einfach und kostengünstig sein! Um dieses wichtige Anliegen auch nachhaltig zu ermöglichen sollte das "Recht auf Fischlauge" in den internationalen Menschenrechte von 1948 verankert werden.
In den internationalen Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 wird beispielsweise in Artikel 3 das "Recht auf Leben und Freiheit" beschrieben, in Artikel 5 das "Verbot der Folter." Unter anderem diese (aber auch weitere) Artikel sehen wir duch den limitierten Zugang zur Fischlauge verletzt! Das muss sich ändern! Für ein besseres Leben durch die Fischlauge!