Περιοχή: Θουριγγία

Flächenbezogene Zahlungen im Agrarsektor

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
4 Υποστηρικτικό 4 σε Θουριγγία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

4 Υποστηρικτικό 4 σε Θουριγγία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Thüringer Landtages.

Welches Ziel hat die Petition? Zahlung der Prämien auf der Grundlage der tatsächlich bewirtschafteten Fläche (Schrägfläche).

Welche Entscheidung wird beanstandet? Bislang werden die Flächenangabe auf verebnete Flächen bezogen.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Ich konnte bislang noch keine Rechtsgrundlage finden. Wie wird die Petition begründet? Der Antrag auf flächenbezogene Förderungen im Agrarsektor (Basisprämie, KULAP usw.) ist digital auf der Grundlage von Orthofotos bei den Landwirtschaftsämtern einzureichen. Dazu werden jährlich eine entsprechende Software und Daten den Antragstellern zur Verfügung gestellt. Die Orthofotos sind eine verebnete Darstellung der natürlichen Erdoberfläche. Die tatsächlich bewirtschaftete Fläche ist jedoch nicht eben und im bergigen Gelände wesentlich größer ist als die beantragte verebnete Fläche. Auch die Katasterfläche stellt eine verebnete Fläche dar. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Förderrichtlinie für flächenbezogene Maßnahmen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Keine.

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Νέα

  • Die Petition wurde auf Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition nur von vier Unterstützern elektronisch mitgezeichnet. Somit wurde das für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung erforderliche Quorum von 1.500 elektronischen Mitzeichnungen nicht erreicht.

    Unabhängig davon hat der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu dem Anliegen Stellung zu nehmen. Für die Landesregierung äußerte sich das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) wie folgt:

    Anträge auf flächenbezogene Förderungen/Beihilfezahlungen basierten auf der jeweilig geltenden EU-Verordnung, derzeit auf der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen... παρακάτω

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