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Petycja została zakończona
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch Schüler von finanzschwachen Familien, bei denen das Versetzungsziel nicht gefährdet ist, auf Antrag außerschulisch ergänzend gefördert werden, sofern eine Bescheinigung über den ergänzenden Lernförderbedarf vorliegt.Um Missbrauch zu vermeiden, sind die Fördergelder ohne Umweg direkt an den Erbringer der Leistung zu zahlen.Sollte trotz Förderung der erhoffte Erfolg ausbleiben, ist die Förderung einzustellen.
Uzasadnienie
Deutschland benötigt Fachkräfte!Deutschland fördert Schüler und Auszubildende jedoch nicht vernünftig.Laut Urteil vom 13.11.2015 müssen Schüler außerschulisch nicht ergänzend gefördert werden, sofern das Versetzungsziel nicht in Gefahr ist.Das bedeutet, dass Schüler aus finanzschwachen Familien nicht ausreichend gefördert und im Berufsleben schlechte Chancen haben.Schüler aus reichen Familien hingegen haben sehr gute Chancen, da sich die Eltern die Nachhilfelehrer gut leisten können.Laut Landessozialgericht Hessen sind befriedigende Leistungen nicht wesentliches Lernziel!Außerschulische Lernförderung soll lediglich Anspruch auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums sicherstellen!Auch mit Hartz IV hätte man ein menschenwürdiges Existenzminimum!Also hätten Kinder von Hartz IV auch nur Recht auf Hartz IV, da erweiterte Förderungen verweigert werden?Hinweise zur Rechtslage§ 28 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)(5) Bei Schülerinnen und Schülern wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
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Ruszyła petycja:
16.01.2016
Petycja się kończy:
15.03.2016
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 4-18-11-8130-029037Förderung der Berufsausbildung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition wird im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen die Möglichkeit
der Lernförderung auch für den Fall gefordert, dass eine Versetzung nicht gefährdet
ist.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die betreffenden Schülerinnen und
Schüler aus finanzschwachen Familien sollten auf Antrag außerschulisch ergänzend
gefördert werden, sofern eine Bescheinigung über den ergänzenden Lernförderbedarf
vorliege. Um Missbrauch zu vermeiden, sollten die Fördergelder ohne Umweg direkt
an den Erbringer der Leistung gezahlt werden.... dalej