In Deutschland ist der Foltertatbestand gemäß Art. 4 des Übereinkommens gegen Folter vom 10.12.1984 (BGBl. 1990 II, S. 246) immer noch nicht umgesetzt !
siehe: https://www.aufenthaltstitel.de/folter.html
Deutschland wurde deswegen schon mehrmmals ermahnt !
Wir fordern deshalb vom Deutschen Bundestag den Foltertatbestand sofort in das deutsche Strafgesetzbuch aufzunehmen !
Helmut Gobsch Anerkannter ehemaliger politischer Häftling Opfer kommunistischer Verbrechen
Telefon : 0345 - 80 40 559
e-mail: helmut@gobsch.de
Reason
siehe auch Petition:
secure.avaaz.org/de/petition/Folter_muss_in_das_deutsche_Strafgesetzbuch_aufgnommen_werden/?aQoEcab&s=1
-
Petition wurde nicht eingereicht
on 12 Oct 2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Petition in Zeichnung
on 18 Jul 2012Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
bitte schauen Sie sich die hoch interessante Seite:
www.berliner-mauer.de
an.
Vielen Dank !
Beste Grüße
Helmut Gobsch
Anerkannter ehemaliger politischer Häftling
Opfer kommunistischer Verbrechen
Telefon: 0345 - 80 40 559
e-mail: helmut@gobsch.de -
Petition in Zeichnung
on 15 Jul 2012Liebe Unterstützerinnen und liebe Unterstützer,
schauen Sie sich bitte den Beitrag zur "weißen Folter":
www.uni-kiel.de/psychologie/psychophysik/mausfeld/Mausfeld_Psychologie%20und%20Folter.pdf
an und bitten Sie Ihre Bekannten, Freunde, Medienvertreter und andere diese Petition zu unterschreiben und auf den Ihnen zur Verfügung stehenden Internetseiten bekannt zu machen !
Vielen, vielen Dank !
Beste Grüße
Helmut Gobsch
Anekannter ehemaliger politischer Häftling
Opfer kommunistischer Verbrechen
Telefon: 0345 - 80 40 559
Debate
Gründsätzlich ist die Bundesregierung verpflichtet dieses Gesetz ins Strafgesetzbuch zu übernehmen denn sie haben sich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung dazu verpflichtet. Die Bundesregierung verweigert es nun und das aus gutem Grund. Wer sich mit dem Thema "Folter" auseinander setzt und weis, was darunter fällt (Medikamentenenzug nach der Festnahme, Schlafentzug und tagelange Verhöre,Terrorgesetze, usw.) kann sich vorstellen, warum man es nicht ins StGB einfügen möchte.
hi sexy mudes