Raison
Hier wurde unsachgemäß gehandelt und auf mehreren Ebenen gegen das Recht verstoßen. Laut §90a BGB sind Tiere keine Gegenstände und sind auch über §811 ZPO von der Pfändung ausgenommen.
Es stellt Tierquälerei dar, den Hund aus der Familie zu reißen und ihn des weiteren privat zu versteigern, unter falschen Angaben! Dies stellt zum Einen nicht nur ungerechtfertigte Bereicherung - §812 BGB - dar, sondern auch Betrug nach §263 StGB. Ich plädiere daher für eine sofortige Entlassung der verantwortlichen Beamten aus Ihrem Amt.
Ich bitte um zahlreiche Pro-Stimmen, damit solche Missverhältnisse nicht mehr vorkommen. Hier denke ich vor allem an das Leid des Tieres, welches sich in erster Linie nicht wehren kann. Der Fall hat bereits internationale Präsenz erhalten, wobei es sich hier um sog. "Negativpresse" handelt, die Deutschland und deren Beamtentum mal wieder ins schlechte Licht rückt. Ich bin dafür, dass wir mit einem guten Beispielt voran gehen, und Ungerechtigkeit nicht zulassen. Wir müssen zeigen, dass wir aus Fehlern lernen und betrügerisches sowie menschenrechts- und tierrechtsverletztendes Verhalten nicht dulden.