Alue: Saksa

Forderung nach Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

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Bundestag

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  1. Aloitti huhtikuuta 2025
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Vetoomus on osoitettu: Bundestag

Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gemäß Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 138 WRV

Der Deutsche Bundestag möge endlich seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen nachkommen.
 
Seit über sieben Jahrzehnten ignorieren aufeinanderfolgende Bundesregierungen und Parlamentsmehrheiten die klare Vorgabe des Grundgesetzes, die aus dem Jahr 1919 übernommene Regelung zur Ablösung umzusetzen. Es handelt sich dabei nicht um eine Kann-Vorschrift, sondern um einen verbindlichen Verfassungsauftrag.
 
Die fortdauernde Zahlung von über 500 Millionen Euro jährlich aus allgemeinen Steuermitteln an die beiden großen Kirchen ist weder historisch noch rechtlich gerechtfertigt. Der ursprüngliche Grund – die Entschädigung für enteignete Kirchenbesitztümer – ist durch die jahrzehntelangen Zahlungen längst entfallen.

Perustelut

Die in Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 138 WRV niedergelegte Verpflichtung zur gesetzlichen Ablösung der Staatsleistungen ist eine klare, bis heute nicht erfüllte Verfassungsnorm. Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes besteht ein klarer Regelungsauftrag, dem der Gesetzgeber über 70 Jahre lang nicht nachgekommen ist.
 
Durch diese Untätigkeit wird nicht nur der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Haushaltsführung verletzt, sondern auch das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche untergraben. Darüber hinaus liegt in der fortdauernden Finanzierung von Kirchen aus allgemeinen Steuermitteln eine mittelbare Grundrechtsverletzung derjenigen Steuerzahler vor, die keiner der beiden großen Kirchen angehören.
 
Alle Steuerzahler*innen sind unmittelbar, gegenwärtig und selbst betroffen. Die Finanzierung der Kirchen aus allgemeinen Steuermitteln – ungeachtet der konfessionellen Zugehörigkeit – stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte aus Artikel 4 Abs. 1 und 2 GG (Glaubens- und Bekenntnisfreiheit) sowie Artikel 3 Abs. 3 GG (Gleichbehandlung) dar. Zudem wird das Vertrauen in die Bindung aller Staatsgewalt an die verfassungsmäßige Ordnung gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG erschüttert.

Kiitos tuestasi, Matthias Aust, Ahorn
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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 26.04.2025
Keräys päättyy: 25.10.2025
Alue: Saksa
Aihe: Kansalaisoikeudet

Väittely

Die Staatsleistungen an die Kirchen sollten längst abgelöst sein – so fordert es die Verfassung seit 1919. Dennoch zahlen die Länder bis heute hohe Summen, obwohl der ursprüngliche Entschädigungsgrund mehrfach erfüllt wurde. Die fortgesetzte Zahlung widerspricht der Trennung von Staat und Kirche und belastet ungerecht die Allgemeinheit. Eine Umsetzung des Verfassungsauftrags ist überfällig – bitt unterstütze diese Petition.

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