Freiheit für iranischen Softwareentwickler

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher BundestagPetitionsausschuss
12 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie um Ihren Einsatz für den iranisch-kanadischen Blogger und Softwareentwickler Saeed Malekpour, der am 19. Oktober 2010 zum Tode verurteilt wurde. Dieses Urteil wurde am 17. Januar 2012 bestätigt und zur Vollstreckung weitergeleitet. Er wurde wegen „Beleidigung und Entweihung des Islam“ sowie „Design und Unterhalten von pornographischen Webseiten“ verurteilt. In seinen Prozessen wurden wiederholt rechtsstaatliche Standards außer Kraft gesetzt. Seine Verurteilung steht im deutlichen Widerspruch zum 1975 vom Iran ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Saeed Malekpour (*1975) studierte Metallurgie an der Sharif-Universität in Teheran und arbeitete u.a. in einem iranischen Forschungszentrum sowie für Irans größten Autohersteller Khodro. Er ist ein hochqualifizierter Softwareentwickler, lebt seit 2005 in Kanada und besitzt die kanadische Staatsbürgerschaft. Er ist mit Fatima Eftekhari verheiratet. Seit seiner Verurteilung setzt sich seine Frau durch aktive Öffentlichkeitsarbeit, u.a. Fernsehinterviews, für seine Freilassung ein.

Verhaftung und Prozess Malekpour wurde im Oktober 2008 in Teheran festgenommen, als er seinen schwerkranken Vater besuchte. Seit seiner Verhaftung musste Malekpour u.a. Folter, Drohungen und gewaltsame Verhöre über sich ergehen lassen. Bis zum 16. August 2009 wurde er in Einzelhaft gehalten, ein Rechtsbeistand wurde ihm nicht gewährt. Der Kontakt zu seiner Familie wurde ihm in dieser Zeit untersagt. Er wurde gezwungen, falsche Geständnisse abzulegen, welche dann im Fernsehen ausgestrahlt wurden. Jedoch widerrief er sie jedes Mal. Im Oktober 2010 verurteilte die 28. Abteilung des Revolutionsgerichts in Teheran unter Vorsitz des für seine harten Urteile berüchtigten Richters Moghiseh Saeed Malekpour wegen „Beleidigung und Entweihung des Islam“ sowie des „Designs und Unterhaltens von pornographischen Webseiten“ zum Tode. Das Verfahren dauerte nur etwa 15 Minuten und war im Vorfeld massiv behindert worden. Immer wieder wurde ihm nicht gestattet mit seinem Anwalt zu sprechen oder Einsicht in die Akten zu nehmen.

Nach Protest der kanadischen Regierung gegen das Urteil annullierte der Oberste Gerichtshof die Todesstrafe im Juni 2011 und verwies den Fall wegen angeblicher Verfahrensfehler zurück an die 28. Abteilung des Revolutionsgerichts und damit auch an Richter Moghiseh. Wenig überraschend war daher, dass dieses Gericht das Todesurteil am 17. Januar 2012 bestätigte. Begründet wurde das Urteil mit der Tatsache, dass ein von Malekpour entwickeltes Programm zum Hochladen von Fotos ohne sein Wissen zur Verbreitung von pornografischen Bildern genutzt wurde.

Haftbedingungen Während der ersten Monate seiner Haft im für Folter berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran wurde er sowohl physisch als auch psychisch gefoltert und dabei des Öfteren gefilmt. Saeed Malekpour befindet sich in Trakt 2A des Evin-Gefängnisses. Diese Abteilung wird von Revolutionsgarden kontrolliert. Er teilt seine Zelle mit zwei Mitgefangenen. Alle 15 Tage darf er Besuch empfangen. Nach Aussagen seiner Anwälte Tabatabee und Ghajar wird er nicht gefoltert (Stand: September 2012).

Hintergrund Seit der gefälschten Präsidentschaftswahl vom Juni 2009 und den darauf folgenden Massenprotesten und Massenfestnahmen geht die Islamische Republik besonders hart gegen Andersdenkende vor. Grundrechte, wie etwa das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, sind sehr stark eingeschränkt. Fernsehen, Rundfunk und Printmedien sind entweder staatlich oder vom Staat streng kontrolliert. Seit 2009 wird im Iran massiv gegen Onlineaktivisten vorgegangen. Staatlich organisierte Angriffe auf Webseiten und Blogs sind keine Seltenheit. 2009 beschuldigten Angehörige der Revolutionsgarden eine Gruppe von jungen Menschen, darunter auch Saeed Malekpour, Teil eines „Netzwerks der Dekadenz im Internet“ zu sein. Dieses gelte es auf das Schärfste zu verfolgen.

Bitte helfen Sie Saeed Malekpour!

Begründung

Die iranische Justiz verstößt mit der Verurteilung Saeed Malekpours eklatant gegen den völkerrechtlich bindenden und vom Iran 1975 ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO. Niemand darf willkürlich verfolgt, inhaftiert und hingerichtet werden.

Die IGFM unterstützt seit 1972 Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Religions-, Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch sozialen Fortschritt geben. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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