Bürgerrechte

Freiheit für Julian Assange - Politisches Asyl in Brandenburg!

Petition richtet sich an
Ministerpräsident Dr. Dietmar Woitke
123 Unterstützende 75 in Brandenburg
1% von 8.700 für Quorum
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  1. Gestartet 23.02.2024
  2. Sammlung noch > 3 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Was hat Julian Assange "verbrochen"? Er gründete Wikileaks und veröffentlichte am 25.07.2010 tausende Dokumente die ihm Chelsea Manning zuspielte. Diese geheimen Dokumente dokumentierten zahllose Kriegsverbrechen in Afghanistan und im Irak, begangen im Auftrag der Regierungen der USA und anderer NATO Staaten. Was wirft man ihm vor? Nachdem ein Entführungsversuch der CIA scheiterte wurde er beschuldigt, in Schweden zwei Frauen vergewaltigt zu haben. Es wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen, Assange flüchtete 2012 in die Botschaft Ecuadors in London, er erklärte seine Bereitschaft in Schweden vor Gericht zu erscheinen unter der Voraussetzung, nicht an die USA ausgeliefert zu werden- dies wurde abgelehnt. Mittlerweile haben sich die Anschuldigungen als fingiert erwiesen! Die USA beschuldigen Assange des Geheimnisverrates und des Terrorismus, sie verlangen seine Auslieferung, (diese wurde am 20.04.2022 genehmigt), ihm drohen 175 Haft! Gefoltert seit 2019! Am 11.04.2019, nach einem Regierungswechsel in Ecuador wurde ihm das Asyl in der Botschaft entzogen, er wurde vor ein britisches Gericht gestellt und im Schnellverfahren zu 50 Wochen Isolationshaft verurteilt! Der UN- Sonderbeauftragte für Folter Nils Meltzer erklärte, dass Assange sogenannter weißer Folter ausgesetzt wurde und wird. Die britischen Behörden verweigerten sich der Zusammenarbeit mit Meltzer. Der Gesundheitszustand von Assange hat sich dramatisch verschlechtert, medizinische Hilfe wurde teilweise verweigert. Sein Leben ist in Gefahr! Tot oder lebendig! Mit dem Exempel welches an Assange statuiert wird, sollen die Verbrechen führender NATO Staaten vertuscht werden und jeglicher kritischer Journalismus für immer verhindert werden! Im Gefängnis von Belmarsh wird er 23 Stunden am Tag in völliger Isolation gehalten. Es werden ihm nur 45 Minuten Bewegung gestattet! Falls der öffentliche Druck seine Auslieferung nicht verhindert, wird Julian Assange im Gefängnis verrotten! Wir fordern deshalb seine sofortige Freilassung und die Gewährung von politischem Asyl in Brandenburg.

Anhang

Assange vor Gericht

Auszüge des Augenzeugen-Bericht von C. Murray Schottland 22.11.2019:  

... Jeder in diesem Gerichtssaal gestern sah, dass einer der größten Journalisten und wichtigsten Dissidenten unserer Zeit vor unseren Augen vom Staat zu Tode gefoltert wird. ..Die Anklage gegen Julian ist sehr spezifisch: sich mit Chelsea Manning verschworen zu haben, die Kriegsprotokolle des Irak-Kriegs und Afghanistan-Kriegs, sowie die Telegramme des amerikanischen Außenministeriums an die Öffentlichkeit gebracht zu haben.…Dieser Fall zeige, dass die CIA direkte Anordnungen gegeben hat, Julian in der Botschaft auszuspionieren. …Entscheidend dabei sei, dass auch privilegierte Gespräche zwischen Assange und seinen Anwälten bezüglich seiner Verteidigung gegen dieses (von den USA seit 2010 bestehende) Auslieferungsbegehren, abgehört wurden...In jedem normalen Prozess würde allein schon diese Tatsache genügen, um das Auslieferungsverfahren abzuweisen.. Er war offensichtlich nicht er selbst, sondern sehr krank, und das mit anzusehen war einfach entsetzlich. … In Belmarsh wird er 23 Stunden am Tag in völliger Isolation gehalten. Es werden ihm 45 Minuten Bewegung gestattet. ..Sollte Julian nicht bald freigelassen werden, dann wird er vernichtet sein. ______ 

Übersetzung: Sigrun Oparah, übernommen mit frd. Genehmigung von https://kernpunkte.com/ 2  Vgl. UN-Völkerrechtler prangert …Veröffentlicht von „Fassadenkratzer“    

Der UN-Sonderberichterstatter Nils Meltzer über die Folter von Assange

 J. Assange, wird in einem britischen Gefängnis systematisch psychologisch gefoltert. Das teilte der UN-Sonderberichterstatter Nils Meltzer mit.

Übersetzung: Anti Spiegel 17 Oktober 2019 

„Ich habe ihn zwei medizinischen Experten gezeigt und wir sind zu dem Schluss gekommen, dass er lange Zeit psychologischer Folter ausgesetzt war. Das ist eine medizinische Bewertung. Wir haben alle betroffenen Staaten aufgefordert, diesen Fall zu untersuchen, den Druck auf ihn einzustellen und alles zu tun, um sicherzustellen, dass seine Rechte, die meiner Meinung nach systematisch verletzt wurden, respektiert werden. Aber entgegen meinen Erwartungen hat keines der an dem Fall beteiligten Länder eine Untersuchung eingeleitet, entgegen der Verpflichtungen gemäß der UN-Konvention gegen Folter“, sagte Nils Meltzer, UNO-Sonderberichterstatter für Folter. 

Begründung

J. Assange hat die Weltöffentlichkeit über die Verbrechen der Regierung der USA informiert und soll nun als angeblicher Gesetzesbrecher für immer zum Schweigen gebracht werden. Dieser Prozess ist ein Angriff auf die weltweite Presse und Meinungsfreiheit und nicht nur ein Verfahren gegen seine Person! Herr Assange ist ein politischer Gefangener, der aus Gründen der Staatsraison gebrochen werden soll und der sogar der weißen Folter unterzogen wird. Die im Anhang zitierten Augenzeugenberichte des ehemaligen britische Botschafters und jetzigen Menschenrechtsaktivisten C. Murray und des damaligen UN-Sonderberichterstatters über Folter Nils Meltzer wurden von unserer Regierung nicht einmal zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang muss noch auf den neuen Bericht von Martin Sonneborn (Fraktionsloses Mitglied im Europäischen Parlament) über Julian Assange verwiesen werden. Dieser Bericht ist abrufbar unter https://martinsonneborn.de und auch in seinem Telegram Kanal. Gerade für Personen wie Herrn Assange wurde im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf Asyl politisch Verfolgter vorgesehen, Art. 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Eine Verweigerung dieses Grundrechtes bedeutet eine Negierung unseres Grundgesetzes und der Menschenrechtskonvention! Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948)      

Art. 5: Verbot der Folter.  Art. 19: Recht auf Informations- u. Meinungsfreiheit. Siehe www.institut-fuer-menschenrechte.de .

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Karin und Erhard Rößler aus Stechlin
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