Terület: Németország

Freiwillige Gerichtsbarkeit - Mindestqualifikation des Verfahrensbeistandes

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

72 Aláírások

A beadványt elutasították.

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  1. Indított 2016
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gefordert, die Ausbildung und Zulassung der Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren regelt.

Indoklás:

Es soll eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geschaffen werden, die Ausbildung und Zulassung der Verfahrensbeistände regelt. Diese soll berufliche Standards entwickeln und die Einhaltung überwachen. Der VB muß eine abgeschlossene Ausbildung im psychologischen oder sozialpädagogischen Bereich haben und weitere Fortbildungen besuchen. Zudem soll das Instrument „Verfahrensbeistandschaft“ einer Nutzen/Risiko Bewertung unterzogen werden.In Familiengerichtlichen Verfahren muss gem. § 158 FamFG Abs. 1 und 2 fast regelhaft ein Verfahrensbeistand (VB) bestellt werden. Unterlässt ein Richter die Bestellung, kann dies eine Beschwerde begründen. Die Bestellung muß nicht begründet werden, die Nicht-Bestellung muß hingegen gem. Abs. 3 Satz 3 gerechtfertigt werden.Die Idee, mit dem VB eine Person einzuführen, die ganz ausschließlich und frei die Interessen des Kindes vertritt und allein dessen Wohle verpflichtet ist klingt verlockend. Der Verfahrensbeistand als „Anwalt des Kindes“, der dieses sowohl vor gefährlichen Eltern, wie auch vor staatlicher Willkür durch Jugendamt oder Richter schützen könnte und daher auch Rechtsmittel einlegen darf und von keiner Partei abgelehnt werden kann, ist aber eine Utopie und in der Realität eine Fehlkonstruktion. So ist insbesondere zu beklagen, daß es für den VB keine verbindliche Ausbildung gibt. Eine fundierte Ausbildung ist aber essentiell, um überhaupt die Situation eines Kindes erfassen zu können und Vermutungen darüber anstellen zu können, was im konkreten Einzelfall die beste Lösung für das Kind sein könnte. Es gibt zahlreiche Beschwerden darüber, dass Verfahrensbeistände unseriös und unqualifiziert arbeiten, was auch mit der nicht kostendeckenden Bezahlung bei fundierter Arbeit und intensiver Ausbildung zusammenhängen dürfte. Sehr oft wird Einseitigkeit und Inkompetenz beklagt, ebenso mangelndes Interesse für die vertretenen Kinder. Nicht selten erschöpft sich die Tätigkeit des VB in einigen Telefonaten, was in keiner Weise seriöser Arbeit entspricht. Betroffene berichten auch, dass der VB Konflikte verschärft habe. Insoweit ist also überdies „Versorgungsforschung“ notwendig.Es muß Empirische Forschung über die Praxis der Bestellung, die Qualifikation der bestellten Verfahrensbeistände, die Ausgestaltung der Aufgabe, die Kostendeckung durch die aktuelle Vergütung und die nachhaltige Wirkung und den Nutzen des Einsatzes des Verfahrensbeistandes für das Kind erfolgen. Diese Forderung des Deutschen Familiengerichtstages 2015 bringt zum Ausdruck, dass das Instrument „Verfahrensbeistand“ in seinem Sinn und Nutzen den Erwartungen bei Einführung offenbar nicht gerecht geworden ist und Änderungen nötig sind.

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A petíció részletes meghatározása

Petition gestartet: 2016. 02. 22.
Petition endet: 2016. 04. 12.
Terület: Németország
Kategória:

Ùjdonságok

  • Pet 4-18-07-315-029835Freiwillige Gerichtsbarkeit
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen, soweit es um die Evaluierung der
    Rolle des Verfahrensbeistands in Familiensachen geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gefordert, die
    Ausbildung und Zulassung der Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren
    regelt.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, es fehle bislang an einer
    ausreichenden Mindestqualifikation des Verfahrensbeistands für minderjährige Kinder
    in... további

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