58 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 24 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung um eine Nummer 1a gefordert: Der Inhaber muss einen Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe, der nicht älter als zwei Jahre sein darf, vorlegen.
Reden
Bei zahlreichen Verkehrsunfällen sind Fahrzeuge der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beteiligt, welche von der Verlängerung nach § 24 FeV betroffen sind.Gerade durch die spezifischen Gefahren, die von LKW bzw. Omnibussen ausgehen, sind Verkehrsunfälle mit solchen Fahrzeugen meist schwerwiegender Natur, sodass eine unmittelbare Leistung von Erster Hilfe geboten ist. Insbesondere bei Unfällen mit Omnibussen ist in der Regel von mehreren Verletzten auszugehen.Fahrer dieser Fahrzeuge sind in etwa 50 % der Fälle als Unfallverursacher zu ermitteln und geraden somit in eine Garantenstellung durch Ingerenz bezüglich der Unfallopfer.Durch die bisherige Regelung wird von Fahrern dieser Fahrzeuge zwar verlangt, alle fünf Jahre eine ärztliche und augenärztliche Eignungsprüfung vorzuweisen, eine Schulung in Erster Hilfe ist aber nur beim Ersterwerb der Fahrerlaubnis notwendig. Dadurch, dass diese Schulung mitunter Jahre oder gar Jahrzehnte her liegt, ist davon auszugehen, dass das so erworbene Wissen verschwindet oder zumindest nicht mehr zeitgemäß ist.
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downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
24-11-2017
De petitie eindigt:
16-01-2018
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
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Pet 1-19-12-9211-001342 Führerscheinwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass alle Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C und D
regelmäßig alle zwei Jahre eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren müssen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 65 Mitzeichnungen und neun Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, bei... verder
Discussie
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