Region: Turyngia

Für den Erhalt des Thüringer Erziehungsgeldes.

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
412 412 w Turyngia

Petycja została zakończona

412 412 w Turyngia

Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2015
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Thüringer Landtages .

przekazywanie

Welches Ziel hat die Petition? Ziel ist der Erhalt des Thüringer Landeserziehungsgeldes.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Ja, gegen den G e s e t z e n t w u r f vom 18.02.2015 der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wie wird die Petition begründet? Der Erhalt des Thüringer Landeserziehungsgeldes bietet den Eltern eine echte Wahlmöglichkeit, da es mehrere Betreuungsmodelle unterstützt und nicht auf andere Leistungen angerechnet wird. Auch die Thüringer Verfassung, auf die alle Abgeordneten einen Eid abgelegt haben, spricht davon, dass zuforderst die Familien das Recht und die Pflicht zur Erziehung haben. Insofern steht es dem Landesgesetzgeber nicht zu, durch die Abschaffung der Landesleistung nur ein Betreuungsmodell explizit zu fördern. Art. 17 der Thüringer Verfassung stellt ausdrücklich klar, dass auch Familien, die in häuslicher Gemeinschaft Kinder erziehen zu fördern und zu entlasten sind. Diesem verfassungsmäßigen Grundsatz wirkt die Abschaffung und somit der Gesetzentwurf entgegen.

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Aktualności

  • Der Petitionsausschuss hat am 27. Oktober 2015 eine öffentliche Anhörung zu der Petition gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz durchgeführt. Die Staatssekretärin beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vertrat die Auffassung, dass das Thüringer Landeserziehungsgeld bereits seit seiner Einführung umstritten gewesen sei, da es die Betreuung der Kinder im häuslichen Umfeld stärker gefördert habe als die in altersgerechten Gruppen in den Kindertagesstätten. Die nun frei werdenden Mittel sollten für andere bildungs- und familienpolitische Maßnahmen verwendet werden. Die Staatssekretärin verwies in diesem Zusammenhang auf die von den regierungstragenden Parteien getroffene Koalitionsvereinbarung, nach der... dalej

Brak argumentu ZA.

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