Reģions: Laubach
Būvniecība

Für eine Beibehaltung des Verlaufs der B276

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Hessen Mobil oder Verkehrsminister Tarek Al-Wazir
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Es soll auf die geplante Begradigung der B276 zwischen dem Ortsausgang Laubach und dem Radweg verzichtet werden. Mit den frei werdenden Mitteln könnte ein Kreisverkehr am Münsterer Kreuz gebaut werden und / oder die Ortsdurchfahrt Laubach saniert werden. Es ist wünschenswert, dass die Straßenbaubehörde Hessen Mobil sich mit den Stadtverordneten der Stadt Laubach darüber berät.

Pamatojums

Die geplante Begradigung alleine würde – je nach genauer Umsetzung – mehrere Millionen Euro kosten. Diese Begradigung lädt die Auto- und Motorradfahrer geradezu ein, schneller zu fahren. Dadurch wird die Überquerung der B276 an dieser Stelle des Radübergangs zu einer sehr gefährlichen Stelle für alle Beteiligten. Die Planung ist eine Über- oder Unterquerung, die natürlich wieder weitere hohe Kosten verursachen wird.

Die Argumentation, dass es sich bei diesem Teilstück um einen Gefahrenschwerpunkt handelt, lässt sich nicht nachvollziehen. Von 30 schweren Unfällen mit Beteiligung der Feuerwehr seit dem 01.01.2018 war lediglich ein einziger auf dem Teilstück, das begradigt werden soll. Obwohl dieses Teilstück baurechtlich heute nicht mehr genehmigungsfähig wäre, gibt es auf dieser Strecke deutlich gefährlichere Abschnitte. Ein ähnliches Bild ergab sich im Gespräch mit der Polizei.

Jedoch kommt es am Münsterer Kreuz regelmäßig zu schweren und tödlichen Unfällen. Besonders tragisch ist, dass hier oft Menschen durch Fremdverschulden sterben, während die meisten Toten auf der B276 ihren Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit selbst verursacht haben. Deshalb stellt sich hier die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, die Gelder in einen Kreisverkehr am Münster Kreuz zu investieren, statt eine durch Kurven entschleunigte Stecke durch eine Begradigung zu einer Rennstrecke auszubauen?

Zur bestmöglichen Verwendung der vorhandenen Mittel soll die Straßenbaubehörde Hessen Mobil die Wünsche und Kenntnisse der Menschen vor Ort in die Planungen einfließen lassen und diese nicht vor vollendete Planungen stellen und diese mit Androhung oder Durchführung von Zwangsenteignungen zu verteidigen.

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