Für eine gerechte Bestrafung bei Verstößen gegen das WaffG / SprengG

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Deutscher BundestagPetitionsausschuss
22 Støttende

Kampanjen ble trukket tilbake av ansvarlig

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  1. Startet 2012
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Verstöße gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz müssen verfolgt werden, nicht zuletzt, um den legalen Waffenbesitzern und Wiederladern, die sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben halten, die Möglichkeit zu geben, ihren Sport weiterhin ausüben zu können. Auffallend ist jedoch, daß die Urteile oftmals in keinerlei Relation mehr zum Verstoß stehen. Es kann nicht sein, daß die Strafe bei Verstößen gegen das Waffenrecht, bei denen keinerlei Personen zu Schaden kommen, höher ist als bei Totschlag oder Sexualdelikten mit Kindern. Mit dieser Petition soll erreicht werdem, daß die Strafe in Relation zum Vergehen steht und daß keine Urteile aufgrund des Drucks von einigen wenigen, die sich aus persönlichen Gründen gegen den legalen Waffenbesitz engagieren, verhängt werden.

Grunnen til

Einer der wesentlichen Gründe für diese Petition ist neben der zunehmenden Verunglimpfung von Sportschützen das Strafmaß gegen den als Pulver-Kurt bekannten Kurt N. aus Hundsbach. Hier wird ein Rentner, der keinem einen persönlichen Schaden zugefügt hat, zu 3 1/2 Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Bemerkenswert ist in diesem konkreten Fall auch die in diversen Medien zitierte Aussage einer am Verfahren beteiligten Nervenärztin, daß der Angeklage "aufgrund seiner hohen Intelligenz" schuldfähig sei. Dies würde im Umkehrschluß bedeuten, daß bei einem IQ von 50 oder weniger die Strafe milder ausgefallen wäre.

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nyheter

  • Aufgrund der zahlreichen Beiträge in diversen Foren, Kommentaren zu Medienberichten, etc. habe ich eine erheblich höhere Beteiligung erwartet. Aber scheinbar interessieren sich die Leute in Deutschland mehr für alles andere als für das Schicksal eines deutschen Rentners.
    Ich gehe trotzdem davon aus, daß das Strafmaß im Rahmen der Revision auf ein angemessenes und der Straftat entsprechendes Maß reduziert wird.

    Karl Schaffert

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