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Funkdienst - Beschluss eines Ausschließlichkeitskriteriums für neue stationäre Mobilfunk-Standorte

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2017
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das folgende Ausschließlichkeitskriterium für neue stationäre Mobilfunk-Standorte:"...dass dort keine Nutzung als Kindergarten, Kindertagesstätte oder Schule vorhanden ist."auch auf Kinderspielplätze, private Gartengrundstücke, öffentliche Parks sowie öffentliche und private Parkplätze erweitert wird. Außerdem sollte dieses Kriterium auch auf dasjenige Grundstück angewendet werden, auf dem die Sendeantennen errichtet werden sollen.

Selgitus

Der von der Bundesnetzagentur für stationäre Funkanlagen vorgegebene Mindest-Sicherheitsabstand von nur 2,3 Meter über dem Erdboden ist für Kinder, die auf Klettergerüste oder Bäume klettern wollen, sowie für LKW-Fahrer und Wohnmobil-Nutzer, die in ihren Fahrzeugen übernachten wollen, viel zu niedrig, um die Sicherheit vor Grenzwertüberschreitungen zu gewährleisten, sofern die Schlafkabinen in diesen Fahrzeugen oben liegend angebracht sind.Wörtliches Zitat aus den Antragsunterlagen eines Netzbetreibers für einen Funkstandort in Göttingen:"Eine Prüfung der angrenzenden Grundstücke hat ergeben, dass dort keine Nutzung als Kindergarten, Kindertagesstätte oder Schule vorhanden ist. Die untere Grenze des dargestellten Bereichs gilt bezogen auf die Horizontale für einen Umkreis von bis zu 30,0 m um die Sendeantennen. Sie befindet sich außerhalb des Bereichs in dem wir auf Grund vertraglicher Vereinbarungen über den Zutritt und Aufenthalt bestimmen können, immer oberhalb von mind. 2,3 m über jeglichem Grund."

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uudised

  • Pet 1-19-09-90212-000277 Funkdienst

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll eine Erweiterung des Ausschließlichkeitskriteriums für neue
    stationäre Mobilfunk-Standorte erreicht werden.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das
    Ausschließlichkeitskriterium für neue stationäre Mobilfunk-Standorte „...dass dort
    keine Nutzung als Kindergarten, Kindertagesstätte oder Schule vorhanden ist“ auch
    für Kinderspielplätze, private Gartengrundstücke, öffentliche Parks sowie öffentliche
    und private Parkplätze gelten solle. Außerdem solle dieses Kriterium... Edasi

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