Petition richtet sich an:
Die Präsidentin des Landtags NRW
In NRW werden Betreuungsplätze (sowohl bei der Kindertagespflege als auch in der Kindertagesbetreuung) im Regelfall ab August vergeben. Dies führt zu einer fehlenden Flexibilität bei sämtlichen Planungen innerhalb der Familie. Die persönlichen Situationen und Bedürfnisse werden ignoriert da das Alter der Kinder bei Betreuungsstart nicht frei gewählt werden kann.
In diesem Zusammenhang kann es negative Auswirkungen auf den Wiedereinstieg im Beruf geben. Die Eltern sind zeitlich sehr festgelegt, wenn nicht andere Wege wie z.B. eine Betreuung durch die Großeltern gefunden werden. Gegebenenfalls müssen Familien ungewollte Gehaltseinbußen hinnehmen, da das Elterngeld nur ein Jahr voll bezahlt wird. Gerade für Familien von im Winter geborenen Kindern kann dies problematisch sein.
Zuletzt führt der einmalige Start der Betreuung im August auch bei den KITAs und Tagesmüttern zu einer hohen Belastung, da alle neuen Kinder gleichzeitig eingewöhnt werden müssen.
Daher fordern wir von allen Kommunen in NRW eine Umstellung ihres Vergabeprozesses. Mit ausreichendem Planungsvorlauf sollen sie den Familien einen ganzjährigen Betreuungsstart ihrer Kinder ermöglichen. Falls die Notwendigkeit besteht soll das Land NRW die rechtlichen Rahmenbedingungen (zum Beispiel hinsichtlich der Finanzierung) anpassen.
Begründung
Jede Familie soll selber entscheiden dürfen, ab wann sie ihr Kind in die Fremdbetreuung gibt, abhängig von den individuellen Situationen und Wünschen.
Während dies in NRW eine Wunschvorstellung ist, ist ein ganzjähriger Betreuungsstart in fast allen anderen Bundesländern Alltag, wie eine Auswertung des Ländermonitors deutlich zeigt:
https://www.laendermonitor.de/de/vergleich-bundeslaender-daten/kinder-und-eltern/fokus-u3/unter-dreijaehrige-aufnahmezeitpunkt-in-kindertagesbetreuung
Dort haben die Kommunen Wege gefunden um den individuellen Bedürfnissen der Eltern gerecht zu werden. Dies ist auch die Grundvoraussetzung für eine Umsetzung des deutschlandweiten Rechts auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html - § 24 Abs. 2 SGB VIII).