Region: Isernhagen
Wohnen

Gartenstadt Lohne für Generationen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeinderat Isernhagen

254 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

254 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Gemeinderat Isernhagen

Gartenstadt Lohne für Generationen

Das Ziel: Eine Änderung der, seit der Gründung in den 1970er nahezu unverändert gültigen, öffentlichen Bauvorschriften (ÖBV) der Gartenstadt Lohne / Gemeinde Isernhagen.

Trotz zweier Beschlüsse des Ortsrates Neuwarmbüchen in den Jahren 2012 und 2014, sowie der Aufforderung durch den Planungs- und Bauausschuss der Gemeinde Isernhagen im Sommer 2018, ist der Gemeinderat bis dato untätig geblieben.

Ziel ist eine Vereinheitlichung und zeitnahe Anpassung der ÖBV für die Gartenstadt Lohne an die heutigen Bauweisen, zB. durch eine Erhöhung der zulässigen Dachneigung, der Traufhöhe und der Geschossflächenzahl (GFZ).

Begründung

1.) Dreiteilung der Gartenstadt Lohne Seit den 1970er Jahren sind öffentlichen Bauvorschriften (ÖBV) der Gartenstadt Lohne in ihrer Festsetzung und der damit verbundenen Dreiteilung der Gartenstadt Lohne gültig.

Die Gartenstadt Lohne ist seitdem in drei Bauabschnitte aufgeteilt:

Planungsgebiet 1 Dachform: Flach- oder Satteldach Dachneigung: 28 Grad Traufhöhe: 3,50 Meter GFZ: 0,25

Planungsgebiet 2 Dachform: Flachdach Traufhöhe: 3,50 Meter bei eingeschossiger, 6,50 Meter bei zweigeschossiger Bauweise GFZ: 0,3 - 0,35

Planungsgebiet 3 Dachform: Flach- oder Satteldach Dachneigung: 35 Grad GFZ: 0,3

Diese Dreiteilung stellt eine Benachteiligung insbesondere des Planungsgebietes 1 da, was vermutlich seinerzeit durch eine Förderung der Bebauung des Planungsgebietes 3 durch die damaligen "Neue Heimat" zu begründen ist. Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Heimat

Bebauungsplan Gartenstadt Lohne: https://iwebgis.net/isernhagen/buergergis/?lon=9.887309074401855&lat=52.4535314835324&zoom=16&select=true&loadlayers=sp_bplan_bebauungsplan_buergergis,Google

2.) Bauvorschriften nicht mehr zeitgemäß Bereits in den Jahren 2012 und 2014 beantragte der Ortsrat Neuwarmbüchen eine Aufhebung oder zumindest Änderung der ÖBV an heutige Baustandards. Die Begründung war seinerzeit (und ist heute aktueller denn je) dass Familien ihren Platz in der Gartenstadt Lohne finden sollen. ( http://www.haz.de/Umland/Isernhagen/Nachrichten/Auch-Familien-sollen-Platz-in-Lohne-finden))

Der Bau eines akutellen Einfamilienhauses, bzw. auch der Umbau oder die Modernisierung von Bestandshäusern in aktuelle Einfamilien- oder auch Generationenhäuser mit bewohnbarem Dachgeschoss, ist unter der gültigen ÖBV, insbesondere im Planungsgebiet 1, nicht möglich.

So stehen auf der einen Straßenseite Häuser mit 35 Grad Satteldach, auf der gegenüberliegenden Straßenseite sind aber nur 28 Grad zulässig.

So kommen sowohl Planungs- und Bauauschuss der Gemeinde Isernhagen, als auch der Ortsrat zu dem Schluss, dass die Bauvorschriften nicht mehr zeitgemäß sind.

3.) Ablehnung von Abweichung durch die Region Hannover Die Aussage der Gemeinde aus dem Jahr 2014, dass positive Einzelfallentscheidungen getroffen werden, entspricht nicht (mehr) den Tatsachen.

Einzelne Abweichungen wurden in der Vergangen zwar erteilt, u.a. eine Abweichung der Dachneigung auf 32,6 Grad (Planungsgebiet 1 / Edderwiesen), eine Erhöhung der Traufhöhe auf 6,50 Meter (Planungsgebiet 1 / Auf dem Kley) und auch eine Abweichung von der GFZ (Planungsbegebiet 1 / Fuhrenkamp) .

Mittlerweile ist die Region Hannover als Genehmigungsbehörde aber offenbar nicht mehr gewillt, stets Einzelfallentscheidungen vornehmen zu müssen.

So wurde eine Abweichung der Dachneigung auf 36 Grad im Planungsgebiet 1 zwar durch den Planungs- und Bauausschuss der Gemeinde Isernhagen befürwortet, durch die Genehmigungsbehörde Region Hannover jedoch abgelehnt (Bauvoranfrage 63-17 VA 2018-0078 (17/152-121/6)). So heisst es auch in der Stellungnahme der Region Hannover bzgl. einer zweiten, beantragten Abweichung auf eine Dachneigung auf 32 Grad oder eine Erhöhung der Traufhöhe auf 3,70 Meter im Planungsgebiet 1:

Zitat "(...) komme ich leider weiterhin zu dem Ergebnis, dass eine gesamte Änderung der Dachneigung oder der Traufhöhe ohne Änderung der ÖBV nicht genehmigungsfähig ist."

In zwei Stellungnahmen hat die Region Hannover deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie Abweichung von den ÖBV nicht zulassen wird und verweist an die Gemeinde Isernhagen.

Zitat "(…) dass von unserer Seite aus keine Änderung der ÖBV oder des Bebauungsplanes, was ich hier für erforderlich halten würde, erfolgen kann. Die Planungshoheit liegt allein bei der Gemeinde."

4.) Schlusswort*** **Stimmen sowohl aus der Verwaltung, als auch der Politik sagen, dass nur mit einem deutlichen Zeichen die Politik endlich die längst überfälligen Änderungen in die Hand nehmen wird. Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift die Petition, um zu verdeutlichen, dass Generationen und Familien Platz in der Gartenstadt Lohne finden wollen und sollen.

Mehr Informationen:

Herzlichen Dank

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.12.2018
Petition endet: 27.03.2019
Region: Isernhagen
Kategorie: Wohnen

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