Reģions: Vācija

Gebührenordnung für Ärzte - Keine Gleichstellung zwischen Selbstzahlermedizin (Leistung auf Verlangen) und Privatmedizin in der geplanten Reform der GOÄ vornehmen

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Atbalstošs 22 iekš Vācija

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in der geplanten Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine Gleichstellung zwischen Selbstzahlermedizin (Leistung auf Verlangen) und Privatmedizin vorzunehmen. Da im Zuge einer Gleichstellung auch ein Unterschreiten des 1fachen Honorarsatzes verboten würde, möge der Deutsche Bundestag explizit für die Selbstzahlermedizin ergänzend beschließen, ein solches Unterschreiten, abweichend von verhandelten Vorschriften in der GOÄneu zu ermöglichen.

Pamatojums

Betroffen wäre mit einer Gleichsetzung der Selbstzahler- mit der Privatmedizin auch die Frage der Honorierung. Der Arzt heute kann in der Spanne zwischen dem 1-, 2,3- und 3,5fachen Satz soziale Härten berücksichtigen. Künftig soll es nur noch einen Honorarsatz geben, der 1facher-Honorarsatz genannt wird, dem aber der jetzige 2,3fache hinterlegt ist.Bereits heute darf der 1fach-Satz nicht unterschritten werden. Geschieht dies dennoch ohne Vereinbarung, kann dies je nach Rechtsauffassung sowohl berufs- als auch wettbewerbswidrig sein. So hat z. B. das Landgericht Kleve in einem rechtskräftigen Urteil vom 19. Dezember 2000 (Az:8 O 57/00 ) entschieden, dass das Unterschreiten des GOÄ-Einfachsatzes gebührenrechtlich unzulässig ist. Diese Bestimmungen sind aus ärztlicher Sicht erwünscht und stellen auch einen Schutz dar. Diese sind jetzt noch sinnvoll, weil der heutige 1fach-Satz ein „echter“ Einfachsatz ist – künftig aber eigentlich ein 2,3fach-Satz, also fast anderthalb mal so hoch. Deshalb wäre es für den Selbstzahlerbereich aufgrund sozialer Erwägungen wichtig, das betreffende Verbot, den einfachen Satz zu unterschreiten, in der GOÄneu im Zusammenhang mit Selbstzahlerleistungen zu streichen.Bislang wurde gerade im Selbstzahlerbereich eine, den individuellen Möglichkeit der Patienten angepasste sozial abgestimmte Rechnungslegung praktiziert. So liegt das übliche Honorar bei Sitzungen im psychotherapeutischen Leistungsbereich zwischen 60 und 80 Euro, also deutlich unter den 92,50 Euro des GOÄ-basierten Honorars. Gleiches gilt natürlich für alle anderen Selbstzahlerleistungen wie z.B. beruflich unumgängliche Tauglichkeitsprüfungen, Atteste oder präventive Leistungen aus dem Selbstzahlerbereich oder eben auch ärztliche Beratungsleistungen im Bereich von eHealth, die zur Zeit noch nicht im GKV-Katalog berücksichtigt werden.Weiter negative Konsequenz der GOÄneu mit einer vollständigen Gleichstellung der Selbstzahler- und Privatmedizin: eine Beschneidung freier Berufsausübung infolge vermehrter Reglementierung, so dass der letzte Bereich einer grundrechtlich gesicherten ärztlichen Berufs- und Therapiefreiheit verloren gehen würde – was zwangsläufig zur juristischen Überprüfung führen muss. Auch die unternehmerischen Freiheiten und Verpflichtungen eines Praxisinhabers erführen mit der GOÄneu insgesamt – ob im Bereich der Privat- oder Selbstzahlermedizin – eine weitestgehende Entwertung.

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Jaunumi

  • Pet 2-18-15-7210-032042

    Gebührenordnung für Ärzte


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in der geplanten Reform der
    Gebührenordnung für Ärzte keine Gleichstellung zwischen Selbstzahlermedizin
    (Leistung auf Verlangen) und Privatmedizin vorzunehmen.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 22 Mitzeichnungen... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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